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Justizminister für eng begrenzte Corona-Maßnahmen ab 20. März

Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich in der Debatte um einen Corona-„Basisschutz“ ab 20. März nur noch für wenige Anschluss-Maßnahmen wie Teststrategien und eine Maskenpflicht „in besonderen Situationen“ ausgesprochen. „Durch die Befristung einiger Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden die tiefgehenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen Mitte März enden“, sagte der Justizminister der „Rheinischen Post“ (Samstag).

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„Alle Maßnahmen, die über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt werden sollen, müssen neu begründet werden“, sagte der FDP-Politiker. „Mir erscheinen hier aktuell lediglich Maßnahmen mit einer hohen Wirksamkeit und einer geringen Eingriffsintensität vorstellbar. Dies könnten insbesondere Teststrategien und die Maskenpflicht in besonderen Situationen sein“, sagte Buschmann. Der Expertenrat der Bundesregierung habe sich sehr klar dafür ausgesprochen, Zugangsbeschränkungen, etwa bei Kinos und Konzerten, von denen Kinder und junge Menschen betroffen sind, so schnell auslaufen zu lassen, wie es die pandemische Lage erlaubt. „Diese Empfehlung nehme ich sehr ernst“, sagte der Minister. Der Bundestag habe in den vergangenen Monaten seine zügige Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. „Sollten wir aber nochmals eine wesentliche Verschärfung der pandemischen Lage erleben, wäre eine notwendige Anpassung des Gesetzes jederzeit rasch möglich“, so Buschmann.

Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur

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