Nachrichten

Gesundheitsminister will neue Sterbehilferegelung erarbeiten

Kreuz in einem Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereitet eine Neuregelung des Rechts für Suizid-Assistenz vor. Er wolle die Möglichkeit eines „legislativen Schutzkonzeptes“ nutzen, schreibt der CDU-Politiker Mitte April in einem Brief an Ärztevertreter, Verbände und Kirchen, über den der „Spiegel“ berichtet. Spahn bittet die Experten darin, dem Ministerium Vorschläge zu Eckpunkten für eine Neuregelung zu schicken.

Anzeige

In einem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Februar das zuvor geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizid-Assistenz für nichtig erklärt. Karlsruhe hatte betont, dass es ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Eine behutsame Regulierung der Sterbehilfe hielten die Richter jedoch für möglich. Darauf beruft sich Spahn nun. Zum Schutz der Selbstbestimmung „gehören nach meinem Verständnis auch Lebensschutz beziehungsweise Fürsorge“, so der Minister. Menschen mit eingeschränkter Selbstbestimmung müssten „vor sich selbst (und einem irreversiblen Schritt wie dem Suizid)“ geschützt werden. Die Formulierung und die Auswahl der Verbände deuten darauf hin, dass Spahn eine restriktive Neuregelung anstrebt, berichtet der „Spiegel“. Unterdessen teilte das Ministerium mit, dass eine Positionierung noch nicht vorliege. Im Parlament sorgt Spahns Vorstoß für Unmut. „Das sensible Thema Sterbehilfe sollte nicht von Minister Spahn aufgerufen werden, sondern von den Abgeordneten des Bundestags“, sagte Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD). Es sei Aufgabe des Parlaments, in ethisch zentralen Fragen nach Lösungen zu suchen. Auch in der FDP regt sich Widerstand.

Foto: Kreuz in einem Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Seehofer-Pläne gegen Wohnungsnot sorgen für Ärger

Nächster Artikel

Familiennachzug für Schutzberechtigte soll wieder in Gang kommen

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.