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Gerichtspräsident warnt vor politischer Einflussnahme

Bundesverwaltungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit über die Besetzung der Spitzenämter am Bundesfinanzhof (BFH) warnt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, vor politischer Einflussnahme. Das System der Auswahl und Beförderung von Richtern funktioniere nur, „wenn die Politik der Versuchung widersteht, die Einflussnahme zu steigern“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

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„Da muss man sich allen Anfängen, die in diese Richtung weisen, widersetzen.“ Am BFH sieht er einen „Schritt in die falsche Richtung“. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte entschieden, dass Hans-Josef Thesling, Abteilungsleiter im CDU-geführten Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Präsident werden soll, und Anke Morsch, bis 2017 Staatssekretärin im SPD-geführten saarländischen Justizministerium, Vizepräsidentin. Beide haben Erfahrung als Gerichtspräsidenten, doch sie waren noch nicht Richter am BFH. Lambrecht ist damit von der Regel abgewichen, dass die Ernennung zu Senatsvorsitzenden – diese Funktion haben auch Präsident und Vizepräsident – eine fünfjährige Gerichtszugehörigkeit voraussetzt.

Bislang wurde noch kein Vizepräsident eines Bundesgerichts von außen berufen. Rennert fürchtet um die Qualität der Rechtsprechung. „Bei einem Externen ist das Risiko zu groß“, sagte er der FAZ. Das gelte vor allem für den Posten des Vizepräsidenten, dessen Hauptaufgabe die Führung eines Senats sei. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es dagegen, dass sich das Erfordernis der Gerichtszugehörigkeit nicht auf die Gerichtsleitung beziehe.

Konkurrentenklagen werden erwartet. Die Opposition kritisierte das Vorgehen. Die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul sagte der Zeitung: „Die Abweichung vom üblichen Verfahren ist nicht nachvollziehbar. Allein der Anschein, es könne der Einflussnahme dienen, wäre besser vermieden worden.“

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mahnte unterdessen: „Das hohe Ansehen der Justiz beruht im Wesentlichen darauf, dass nicht die parteipolitische Nähe, sondern fachliche Eignung für die Richterauswahl maßgeblich ist.“ Der stellvertretende Vorsitzende des Richtervereins am BFH, Matthias Loose, sagte: „Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wäre Zurückhaltung der Exekutive bei der Besetzung wichtiger Stellen geboten.“

Foto: Bundesverwaltungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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