Generelle Impf-Abfrage bei der Arbeit offenbar vom Tisch
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ein allgemeiner Impf-Auskunftsanspruch für alle Unternehmen ist aktuell offenbar vom Tisch. Wenn ein solcher überhaupt möglich sei, werde dieser nur für bestimmte Berufsgruppen durchsetzbar sein, berichtet das Portal „Business Insider“ unter Berufung auf Regierungskreise.
Konkret im Gespräch sind dem Vernehmen nach Beschäftigte auf Intensivstationen, in Onkologie-Abteilungen, in Pflegeheimen oder der Geriatrie. Auch soll ein Auskunftsanspruch nur solange gelten, wie beispielsweise der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Dann könnte der Anspruch also zeitlich begrenzt für einige Monate gelten. Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von sechs Monaten gesprochen.
Ob Beschäftigte künftig ihrem Chef sagen müssen, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht, wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. Arbeitgeberverbände drängen auf einen solchen personalisierten Auskunftsanspruch, damit Unternehmen zielgerichteter Hygienemaßnahmen umsetzen können, die auch mitunter hohe Kosten verursachen. Allerdings ist das Thema rechtlich sehr kompliziert. Persönliche Informationen wie das Vorhandensein von Krankheiten oder der Impfstatus sind datenschutzrechtlich besonders geschützt.
Kritiker argumentieren, dass bei einem Auskunftsanspruch Ungeimpfte arbeitsrechtliche Folgen zu spüren bekommen könnten, was unverhältnismäßig sei. Verdi-Chef Frank Werneke sprach in diesem Zusammenhang bereits davon, dass es keine „Impfpflicht durch die Hintertür“ geben dürfe.
Foto: Impfpass mit Eintrag einer Biontech-Impfung gegen Corona, über dts Nachrichtenagentur
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