Fleischwirtschaft kritisiert Gesetzentwurf des Arbeitsministers

Hubertus Heil, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Deutschlands Fleischwirtschaft übt scharfe Kritik am Entwurf des sogenannten Arbeitsschutzkontrollgesetzes von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Regulierung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. „Damit schießt Herr Heil weit über das Ziel hinaus“, sagte Heike Harstick, die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF), der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Die Kritik richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen das angekündigte Verbot von Werkverträgen.

„Gegen das Verbot von Werkverträgen haben wir nichts einzuwenden“, sagte Harstick. Und auch mit den meisten Regelungen zum Arbeitsschutz habe die Branche kein Problem. Gleiches gelte zudem für die elektronische Zeiterfassung und geplante Kontrollen. „Denn wir wollen als Fleischindustrie keine Angriffspunkte mehr liefern.“ Harstick monierte dagegen vielfach schwammige Formulierungen, die zu neuer Unsicherheit führen. „Das Kernstück des Gesetzes ist sehr weitreichend, lässt dabei aber reichlich Interpretationsspielraum. Teilweise weiß man gar nicht, was noch erlaubt ist und was nicht.“ Es könne sich also niemand darauf verlassen, was am Ende wie ausgelegt werde. „Und das bei einem Strafmaß von 500.000 Euro.“ Noch dazu plane Heil tiefe Eingriffe in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmen. „Die werden teils komplett infrage gestellt, indem zum Beispiel der Begriff des Inhabers neu gefasst wird und Kooperationen, Doppelgesellschafter oder sogar Lohnschlachtung untersagt werden.“ Das alles habe aber mit den Arbeitsbedingungen für die Arbeiter nichts zu tun. „Stattdessen werden unternehmerische Freiheiten beschnitten“, sagte Harstick. Der VDF schloss daher Klagen gegen das neue Gesetz nicht aus. „Nicht wenn es um das Verbot der Werkverträge geht. Gegen die geplanten Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen würden wir dagegen sehr wohl klagen“, kündigte Harstick an. Denn wenn die Passagen im Gesetz so bleiben, würden das viele Unternehmen nicht überstehen. Kritik übte die Verbandschefin an der Tatsache, dass neben Werkverträgen auch Leiharbeit in der Branche verboten werden soll. „Das gleichzeitige Verbot von Leiharbeit halten wir für unverhältnismäßig und zum Erreichen der Ziele dieses Gesetzes auch gar nicht nötig.“ Die Branche brauche zumindest ein Instrument, um Spitzen in der Produktion abzufedern.

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Foto: Hubertus Heil, über dts Nachrichtenagentur

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