FDP will ständigen Handelsgerichtshof in Deutschland

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP-Bundestagsfraktion sieht angesichts des EU-Austritts Großbritanniens die Chance, Deutschland als wichtigen Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten in Stellung zu bringen. „Als Justizstandort für Unternehmen spielt Deutschland im internationalen Vergleich nur eine untergeordnete Rolle“, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Dabei genieße deutsches Recht weltweit hohe Anerkennung.

„Verfahren mit hohen Streitwerten füllen die Staatskassen anderer und eine Fortentwicklung des Rechts bleibt aus.“ Dabei biete etwa der Brexit die Gelegenheit, Deutschland als Justizstandort attraktiver zu machen. In einem Positionspapier skizziert Thomae eine „Agenda für den Rechtsstandort Deutschland“. Notwendig sei etwa, einen eigenen Internationalen Handelsgerichtshof zu etablieren. Dort sollten „Streitigkeiten aus internationalen Wirtschaftsverträgen mit hohen Streitwerten von professionellen Richtern verhandelt werden und Englisch als Gerichts- und Verfahrenssprache vollumfänglich zum Einsatz kommen“, heißt es in dem Papier, über welches das „Handelsblatt“ berichtet. „Dieses Gericht könnte an beliebten internationalen Drehkreuzen wie Frankfurt am Main, Hamburg oder München angesiedelt werden.“ Das bisherige System von Spezialkammern für Handelssachen an den Landgerichten sei inzwischen „in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den Anforderungen und Vorstellungen an eine zeitgemäße Wirtschaftsjudikatur“. Die Union sieht den FDP-Vorstoß skeptisch. „Ich befürworte sehr die Internationalisierung der Handelsgerichtsbarkeit in Deutschland“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak dem „Handelsblatt“. Die Möglichkeit, Wirtschaftsprozesse in englischer Sprache zu verhandeln, „würde den Justizstandort Deutschland massiv stärken“. Die Schaffung eines internationalen Handelsgerichtshofes wäre jedoch „ein dickes Brett, wofür viele Vorfragen geklärt werden müssten“. Der Deutsche Richterbund bemängelte, dass das Thema in Deutschland anders als in einigen EU-Ländern bisher keinen hohen Stellenwert gefunden habe. „Dabei besteht schon wegen der Exportstärke der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft ein hoher praktischer Bedarf, die Zivilgerichte stärker auf internationale Handelsstreitigkeiten auszurichten“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Zeitung. Die „Modellversuche“ einzelner Landgerichte mit englischsprachigen Zivilkammern hätten jedoch bislang keinen großen Zulauf gefunden. „Es bräuchte ein konzertiertes Vorgehen von Bund und Ländern, um die Kompetenzen für internationale Wirtschaftsverfahren an einigen Standorten sinnvoll zu bündeln.“

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