FDP verteidigt Verfassungsbeschwerde gegen „Bundesnotbremse“

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP hat die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte „Bundesnotbremse“ verteidigt. Es gehe unter anderem um das Thema Ausgangssperren, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Dienstag in der Bundespressekonferenz.
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Diese würden aufgrund einer nackten Inzidenzzahl verhängt. Ausgangssperren seien aber ein „tiefer Grundrechtseingriff“, so Buschmann. „Wer seine Wohnung nicht mehr verlassen darf, ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stück weit unfrei.“ Die Pandemie könne zwar ein guter Grund für eine solche Maßnahme sein, es gebe aber Zweifel an ihrer Wirksamkeit und damit an ihrer Verhältnismäßigkeit.
Die „Bundesnotbremse“ war am Samstag in Kraft getreten. Zuvor war sie vom Bundestag auf den Weg gebracht und vom Bundesrat gebilligt worden. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht für Gebiete, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, eine bundesweit verbindliche Notbremse vor.
Foto: FDP-Logo, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
MIt den Grundgesetz wird inzwischen von dieser Regierung so viel Schindluder getrieben, daß es nicht mehr auzuhalten ist. Und es gibt Ärzte und gesellschatliche Gruppen,die dabei fleißig mitmachen. Zuletzt eine Ärztim, die meinte, kritischen Schauspielern etwas entgegen setzen zu sollen – und dabei nur ihre Bildungsferne, Uninformiertheit und Feigheit zur Schau stellte. Wenn man meint, in der Pflege müsse sich etwas ändern, dann ist genau die Poltik gefragt, die den Schaden über Jahrzehnte (Meine persönliche Erfahrung in der Pflege ist über fünfzig Jahre alt, und schon damals gabs einen Pflegenotstand. Durch die Privatisierungen ist alles noch viel schlimmer geworden.) angerichtet hat – und nicht etwa Künstler, die wie sie selbst darunter leiden..
Diese Gesellschaft ist auf dem besten Wege endgültig zu verblöden! Das ist längst sehr gefährlich!
https://www.n-tv.de/leute/Allesdichtmachen-wie-Shakespeare-betrachten-article22515920.html
https://www.youtube.com/watch?v=nofk8_cB1Sg