FDP gegen „pauschale“ Anwendung der Hotspot-Regel
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat die Länder dazu aufgerufen, die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz nur in einzelnen Städten oder Kommunen zu nutzen. „Die Hotspot-Lösung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
Anzeige
Die Bundesländer sollten den neuen Rechtsrahmen „nutzen, ohne ihn auszunutzen“. Die Hotspot-Regelung sei als Möglichkeit für den Fall eingeführt worden, „wenn in einzelnen Städten oder Kommunen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht“, so Dürr. Das neue Infektionsschutzgesetz sei völlig klar, aber mit strengen Voraussetzungen für weitreichendere Maßnahmen ausgestattet. Am 2. April laufen die aktuell noch geltenden Übergangsregeln aus.
Etliche Länder haben noch nicht abschließend entschieden, welche Regelungen im Anschluss greifen sollen. Vielerorts gibt es zudem Zweifel an der rechtssicheren Umsetzbarkeit der Hotspot-Regel. In Mecklenburg-Vorpommern soll das gesamte Bundesland bis Ende April als Hotspot gelten, Hamburg plant eine ähnliche Regelung.
Foto: 2G-Hinweisschild an einer Bar, über dts Nachrichtenagentur
Keine Kommentare bisher