Nachrichten

EuGH: Bereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein

Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Die Bereitschaftszeit eines Arbeitnehmers kann in der EU unter bestimmten Umständen als Arbeitszeit eingestuft werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor.

Anzeige

Demnach ist Bereitschaftszeit automatisch als Arbeitszeit einzustufen, wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz, der nicht mit seiner Wohnung identisch ist, zu bleiben und sich dort seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu halten. Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft ist auch dann Arbeitszeit, wenn auferlegte Einschränkungen die Möglichkeit des Arbeitnehmers „objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen“, die Zeit frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen. Wenn es keine solchen Einschränkungen gibt, ist nur die Zeit als Arbeitszeit anzusehen, die mit tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung verbunden ist, so die Luxemburger Richter. Hintergrund der Entscheidung ist der Fall eines Feuerwehrbeamten aus Offenbach.

Foto: Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

OECD-Chefökonomin erwartet schnellen kräftigen Aufschwung

Nächster Artikel

Bericht: Spahn sorgt bei Videoschalte mit Länderkollegen für Eklat

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.