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EU-Parlament beschließt neue Führerschein-Vorschriften

via dts Nachrichtenagentur

Das Europaparlament hat die neuen EU-Führerscheinvorgaben endgültig abgesegnet. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg mehrheitlich für eine Überarbeitung der Führerscheinregelungen in der Europäischen Union.

Die neuen Regelungen beinhalten unter anderem die schrittweise Einführung einer digitalen Führerscheinversion und strengere Anforderungen für Fahranfänger. Die neuen Ausbildungsanforderungen sehen vor, dass die Fahrprüfung nun auch Kenntnisse über Risiken von toten Winkeln, Fahrerassistenzsystemen, sicheres Öffnen von Türen und Ablenkungsrisiken durch Handynutzung umfassen muss.

Zudem wird ein stärkerer Fokus auf die Risikowahrnehmung von Fußgängern, Kindern, Radfahrern und anderen gefährdeten Verkehrsteilnehmern gelegt. Führerscheine für Motorräder und Autos sollen 15 Jahre gültig sein, während Lkw- und Busführerscheine eine Gültigkeit von fünf Jahren haben. Für Fahrer ab 65 Jahren können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer verkürzen, um häufigere Gesundheitschecks zu ermöglichen.

Erstmals wird EU-weit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrer eingeführt. Diese müssen mit strengeren Regeln und Sanktionen bei Alkohol am Steuer und Nichtbenutzung von Sicherheitsgurten rechnen. 17-Jährige dürfen künftig mit Begleitung eines erfahrenen Fahrers ein Auto fahren. Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, können 18-Jährige einen Lkw-Führerschein und 21-Jährige einen Busführerschein erwerben, sofern sie ein Berufskompetenzzertifikat besitzen.

Für extremes Rasen und schwere Verkehrsdelikte kann zudem das EU-Land, in dem der Unfall passiert ist, künftig ein europaweites Fahrverbot erwirken. Die nationalen Behörden müssen sich gegenseitig unverzüglich über Entscheidungen über Fahrverbote im Zusammenhang mit den schwersten Verkehrsdelikten informieren – darunter Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer, Beteiligung an einem tödlichen Verkehrsunfall oder übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Die EU-Länder haben drei Jahre Zeit, um diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, um sich auf ihre Umsetzung vorzubereiten.

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dts Nachrichtenagentur

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