DGB: Öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Tarifbindung koppeln und schlägt ein Bundestariftreuegesetz vor. „Öffentliche Aufträge sollen nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Damit würde die Politik ein deutliches Zeichen pro Tarifbindung setzen und endlich unterstreichen, was meist in Sonntagsreden zu hören ist: wie wichtig ihr Tarifverträge und gute Arbeit sind“, so Körzell.

„Wenn öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden, wird – zusätzlich zum Schutz der Beschäftigten – mittelbar auch die Geltungskraft von Tarifverträgen gestärkt“, heißt es in einem Eckpunktepapier des DGB, das gerade vom Bundesvorstand beschlossen worden ist und über das das RND berichtet. Auf diese Weise könnten Tarifstandards in den einzelnen Branchen gesichert, Wettbewerbsverzerrungen verhindert und Tarifdumping unterbunden werden, schreibt der Gewerkschaftsbund. Die Regelungen in den Bundesländern unterschieden sich zum Teil erheblich, so dass zusätzlich ein bundesweiter Regelungsbedarf bestehe. Die beste Lösung dafür sei ein Bundestariftreuegesetz, führt der DGB-Vorstand in dem Eckpunktepapier aus. Alternativ sei es aber auch möglich, einen entsprechenden Passus ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzufügen. „Gute Löhne und anständige Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarif“, sagte Körzell. Gerade in der Coronakrise sei deutlich geworden: „Anerkennung braucht nicht nur Applaus, sondern vor allem eine gute Bezahlung.“ Der Staat dürfe sich nicht zum „Komplizen beim Lohndumping“ machen. Die Tarifbindung in Deutschland sei seit Mitte der 1990er Jahre rückläufig, heißt es in dem DGB-Papier. 2019 seien im Durchschnitt nur noch 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben mit Tarifvertrag tätig gewesen. In Ostdeutschland liege der Wert mit 45 Prozent noch einmal deutlich unter dem Wert für Westdeutschland (53 Prozent). Neben der Frage der Tarifbindung müssten aus Sicht des DBG bei der öffentlichen Auftragsvergabe weitere soziale Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel Ausbildungsquoten, Systeme zur betrieblichen Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus schlägt der DGB vor, gerade bei öffentlichen Aufträgen enge Grenzen für die Einbindung von Subunternehmen zu ziehen.

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