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Bundesregierung will Freizeitveranstaltern in Coronakrise helfen

Koalitionsvertrag 2018-2021 wird unterschrieben am 12.03.2018, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will Veranstaltern etwa von Konzerten oder Sportwettkämpfen sowie Betreibern von Freizeiteinrichtungen wie Museen oder Schwimmbädern in der Coronakrise helfen. „Die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen werden berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben“, heißt es in einem Gesetzentwurf, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Das Gesetz soll am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

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Der Gutschein könne entweder für das nachgeholte Konzert oder Sportevent, aber auch für eine andere Veranstaltung des Anbieters eingelöst werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Fast alle Konzerte und Sportveranstaltungen fallen derzeit aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie aus. Museen und Kinos sind geschlossen. „Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Zeitungen auf Nachfrage. Hierdurch gerate „eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen“, so die SPD-Politikerin weiter. Die Vielfalt an Kulturangeboten und Freizeitveranstaltungen in Deutschland sei durch die Coronakrise „ernsthaft bedroht“. Zugleich müsse verhindert werden, dass Verbraucher am Ende durch eine „Pleitewelle mit leeren Händen“ dastehen würden, hob die Justizministerin hervor. Beides müsse man verhindern. Mit dem Gutschein-Modell will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen. Löse ein Verbraucher den Gutschein für eine Veranstaltung oder eine Freizeiteinrichtung „nicht bis Ende nächsten Jahres“ ein, werde der volle Wert erstattet, heißt es in dem Entwurf, der als sogenannte „Formulierungshilfe“ der Regierung an die Koalitionsfraktionen im Bundestag gehen soll. Die Fraktionen von Union und SPD können den Gesetzentwurf im nächsten Schritt im Parlament beschließen. Für Personen, die dringend auf das Geld etwa einer Eintrittskarte angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, gibt es laut Bundesregierung „Härtefalllösungen“. „Durch diese Regelung erreichen wir in der derzeitigen Ausnahmesituation einen fairen Interessenausgleich ohne unnötige Härten“, sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Foto: Koalitionsvertrag 2018-2021 wird unterschrieben am 12.03.2018, über dts Nachrichtenagentur

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