Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Ziel sei die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Vor allem Kinder und Jugendliche sollen demnach vor den gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Unter die neuen Regeln fällt auch das Verbot von sogenannten K.-o.-Tropfen. Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden zum Beispiel zur Begehung von Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht.

Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8 Gramm) unterfallen der Gesetzesänderung zufolge zukünftig dem Umgangsverbot des NpSG. Für Kinder und Jugendliche gilt dann ein Erwerbs- und Besitzverbot, der Verkauf an Kinder und Jugendliche und der Verkauf über Automaten und den Versandhandel wird verboten. Das Gleiche gilt für die Stoffe BDO und GBL.

Von den Verboten ausgenommen bleibt die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt.

„Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Folgen könnten gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden. „Deswegen verbieten wir mit diesem Gesetzentwurf die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Verkauf über Versandhandel und Automaten.“

Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) ergänzte, dass der Konsum von Lachgas kein harmloser Partygag sei. „Ärztliche Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum.“ Das Gesetz sei ein absolut notwendiger Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit.

dts Nachrichtenagentur

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Foto: via dts Nachrichtenagentur

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