Bundesdatenschutzbeauftragter hält Impfregister für möglich
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die Einführung eines nationalen Impfregisters im Zuge einer allgemeinen Impfpflicht für machbar. „Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Allerdings müsse die Politik zunächst konkret die Ziele benennen, die sie mit der Impfpflicht erreichen wolle, sodass man beurteilen könne, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei. „Danach müssen die dafür notwendigen Datenerhebungen und -verarbeitungen geklärt werden, zusammen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen“, sagte Kelber. Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzt zudem darauf, dass wissenschaftliche Daten künftig besser auswertbar sind. Kelber begrüßte die Pläne der Ampel-Koalition, ein Forschungsdatengesetz auf den Weg bringen zu wollen.
„Gerade in der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig valide Daten für Modellierungen und die Bewältigung von Szenarien sind“, sagte Kelber. Allerdings müsse dabei stets gelten, dass ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung keine Daten verwendet werden dürften.
Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur
OldenburgOldenburg macht Platz für den Kramermarktsumzug
OldenburgEWE sucht Klimaschutz-Ideen von Vereinen
NiedersachsenSechs Verletzte bei Unfall mit Funkstreifenwagen in Wilhelmshaven
NachrichtenGrünen-Politikerin Khan fordert Entlastungen für Familien
NachrichtenBER erhält Drohnendetektor – Bilger lobt „wichtigen Schritt“
NachrichtenFestnahme eines mutmaßlichen IS-Mitglieds in Hessen
