Nachrichten

BND-Doppelagent könnte erpresst worden sein

BND-Zentrale, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der mutmaßliche Doppelagent, der offiziell Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) war, aber inoffiziell für die Russen gearbeitet haben soll, könnte erpresst worden sein. Das berichten WDR und NDR unter Berufung auf eigene Informationen.

Anzeige

Aus Sicherheitskreisen heißt es demnach, dass man diesem Verdacht nachgehe. Weiter berichten die Sender, Carsten L. habe offenbar unter anderem geheime Lageeinschätzungen zur Ukraine an Russland weitergegeben. Auf Anfrage wollten sich demnach weder der Generalbundesanwalt (GBA) noch der BND dazu äußern. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass es sich bei dem Festgenommenen um einen leitenden Mitarbeiter aus der streng geheimen technischen Auslandsaufklärung handeln soll.

Als Beamter des höheren Dienstes habe er Zugang zu sensiblen Informationen gehabt, und als Spezialist für Auswertung soll er angeblich sämtliche Vorgänge und Informationen analysiert haben, die der BND durch weltweite Abhöraktionen gewinnt. Offiziell bestätigt wurde auch das seitens der Behörden nicht. Die hatten am Donnerstag lediglich die Festnahme vom Mittwoch bekannt gemacht und mitgeteilt, der Mann sei des Landesverrats „dringend verdächtig“. Er soll im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit Informationen an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben.

Bei dem Inhalt handele es sich „um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB“, so die Bundesanwaltschaft. Darunter werden unter anderem „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse“ verstanden, „die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden“.

Foto: BND-Zentrale, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Gasspeicher in Deutschland füllen sich fünften Tag in Folge

Nächster Artikel

Ukraine will Friedensgespräche nur mit Kriegsverbrechertribunal

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.