Bildungsministerin Stark-Watzinger offen für Verfassungsänderung
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) schließt eine Verfassungsänderung nicht aus, um das von der Ampelkoalition beabsichtigte Kooperationsgebot von Bund Ländern und Kommunen umzusetzen. Die Voraussetzung dafür seien allerdings einvernehmliche Gespräche mit den Ländern, die sie im Januar führen will, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe).
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„Ich will in Deutschland keine zentrale Bildungspolitik“, so die Liberale. Ihr Ziel sei allerdings eine sinnvolle Aufgabenteilung. So biete der Bund bei übergreifenden Themen wie Digitalisierung oder Forschung und Innovation im Bildungswesen seine Kooperation an. Zu den vordringlichen Projekten ihrer Amtszeit zählt sie den Digitalpakt 2.0, der Ländern und Kommunen eine verlässliche Finanzierung für IT-Administratoren und Lehrerfortbildung für die Digitalisierung sichern soll, sowie die Agentur für Sprunginnovationen.
Außer der Digitalisierung an Schulen will sie auch die digitale Lehre an Hochschulen voranbringen. „Nicht nur streamen, sondern Digitalisierung effizient einsetzen, auch beim individuellen Lernen“, soll das Ziel sein. Um den wissenschaftlichen Transfer in die Wirtschaft durch Ausgründungen zu fördern, will Stark-Watzinger bürokratische Hürden abbauen. Die „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“ soll den Transfer aus den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sowie kleiner und mittlerer Universitäten in Kooperation mit Start-ups und kleineren Unternehmen fördern.
Sie dient als Plattform und behandelt bestehende Förderprogramme. Stark-Watzinger will sich dafür einsetzen, das Missverhältnis zwischen Drittmittelfinanzierung und Grundfinanzierung an den Universitäten als Herzkammern des Wissenschaftssystems zu beenden. „Die Grundfinanzierung darf nicht zugunsten der Projektmittel abgeschmolzen werden“, sagte sie.
Foto: Bettina Stark-Watzinger, über dts Nachrichtenagentur
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