Beauftragte pocht auf Konsequenzen aus Rassismus-Studie
Nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt fordert die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden.
„Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“
Entscheidungsträger in diesen Bereichen trügen daher „große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“, so Pawlik. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“
Neben dem Bundesinnenministerium würde auch die Antirassismusstelle die Ergebnisse auswerten. „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere.“
Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur, hieß es.
Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigten: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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