BGH-Urteil zu VW: Grüne sehen Folgen auch für weitere Autobauer
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Volkswagen sehen die Grünen auch Folgen für weitere deutsche Autobauer. „Die Richter sehen die Schuld ganz klar bei VW und der zugestandene Schadensersatz ist angemessen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagsausgaben). VW solle jetzt „auf seine Kunden zugehen und seine Entschädigungsangebote für alle Nutzer von betroffenen Diesel-Pkw deutlich ausweiten.“
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Nun müssten auch andere Firmen zahlen, so der Grünen-Politiker weiter. Die anderen Hersteller hätten „genauso betrogen und das heutige Urteil wird vermutlich genauso wiederholt werden, wenn ein anderer Autokonzern auf der Anklagebank sitzt“, sagte Krischer. Das BGH-Urteil sei ein „klares Signal für alle Autokonzerne, endlich reinen Tisch zu machen und die betrogenen Kunden angemessen zu entschädigen“, so der Grünen-Politiker weiter. Der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Dietmar Bartsch, sagte, der Bundesgerichtshof habe „ein Stück weit das hergestellt, wozu Verkehrsminister Dobrindt und Scheuer nicht willens waren: Schutz der Verbraucher im Diesel-Skandal“. Dagegen hoffen Union und FDP auf einen Schlussstrich unter dem Dieselskandal: „Das Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit und bietet die Chance, dieses Kapitel zügig für alle Beteiligten befriedigend abzuschließen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Joachim Pfeiffer (CDU), den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Das Urteil habe nun höchstrichterlich festgestellt, „wer Schaden verursacht, muss dafür auch geradestehen“, so der CDU-Politiker weiter. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), bewertete das Urteil grundsätzlicher: „Es stärkt die Position von Verbrauchern und Kunden in Deutschland“, sagte Luczak. Es sei nun klar, dass zum Schadensersatz verpflichtet ist, wer seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig schädigt. „Hier ist der BGH begrüßenswert klar und weist damit den Weg für die noch offenen Verfahren“, so der CDU-Politiker weiter. Auch dass Kunden sich bei der Berechnung der Schadenshöhe den Nutzungsvorteil anrechnen lassen müssen, sei richtig: „Schäden müssen ersetzt werden, aus dem rechtswidrigen Vorgehen von VW sollen aber keine darüber hinausgehenden Vorteile gezogen werden“, so Luczak. Einen Strafschadensersatz kenne das deutsche Recht „richtigerweise nicht.“ Auch der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic, lobte zwar, das Urteil schaffe „Klarheit für viele Autobesitzer“ und mache deutlich, dass „Betrug in unserem Rechtsstaat nicht ungesühnt bleibt“. Zugleich bleibe die Verhältnismäßigkeit zwischen den Beteiligten gewahrt. „Das ist gut, denn wir brauchen in Deutschland keine US-amerikanischen Verhältnisse bei Entschädigungen“, so der FDP-Politiker weiter. Der VW-Konzern, „nicht der Diesel als Technologie“, sei „Urheber des Problems“ und müsse „für die Folgen geradestehen.“ Das Unternehmen müsse nun zügig mit den verbliebenen Betroffenen eine Einigung finden und das Thema Abschaltskandal beenden. Die Technologie an sich habe sich der Dieselmotor jedoch „als leistungsstarke Technologie“ bewährt, die dank alternativer Kraftstoffe eine nachhaltige Zukunft habe, sagte Luksic den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Deshalb brauche man „jetzt eine Renaissance des Diesels.“
Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur
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