BGH kippt totale Klarnamenpflicht bei Facebook

Facebook, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannte Klarnamenpflicht bei Facebook in der bisherigen Form gekippt. In bestimmten Fällen müsse es Nutzern erlaubt sein, Pseudonyme zu verwenden, so die Karlsruher Richter in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung.

Konkret gilt das für Personen, die sich schon vor längerer Zeit angemeldet haben. Geklagt hatten zwei Nutzer, die sich mit Pseudonym registriert hatten, woraufhin Facebook ihre Konten sperrte. Die Kläger machten geltend, die Nutzungsbedingungen von Facebook verstießen hinsichtlich der Klarnamenpflicht gegen Paragraph 13 des Telemediengesetzes (TMG) und seien damit rechtswidrig. Außerdem stelle das Erfordernis, bei der Nutzung des Netzwerks nach außen mit dem Klarnamen aufzutreten, einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar.

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Facebook hatte argumentiert, die Nutzer übernähmen mehr Verantwortung für ihre Aussagen und Handlungen, wenn sie ihren echten Namen auf Facebook verwendeten.

Foto: Facebook, über dts Nachrichtenagentur

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