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Bericht: Impfpflicht kommt wohl nicht vor März

Impfung, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die geplante allgemeine Impfpflicht wird offenbar nicht vor März kommen. Das berichtet das Portal „Business Insider“ unter Berufung auf Ampel-Koalitionskreise.

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Noch seien zu viele Punkte unklar, heißt es demnach übereinstimmend. Klar sei bislang aber: Kinder sollen aus der Impfpflicht ausgenommen werden. Im Gespräch sind mehrere mögliche Vorschläge für ein entsprechendes Gesetz: Ein Antrag könnte eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren verfolgen, einer eine Impfpflicht ab 60 Jahren. Ein dritter ist bereits öffentlich: FDP-Abgeordnete rund um Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) haben sich bereits aus der Deckung gewagt – ihr Antrag wendet sich gegen eine allgemeine Impfpflicht.

Diesem hat sich auch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, angeschlossen. Die Grünen bestätigen, dass in den Beratungen zur Impfpflicht Kinder bislang keine Rolle spielten. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Heike Baehrens, sagte: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Mehrheit für eine Impfpflicht in Bezug auf Kinder ausspricht.“ Vielmehr ist bei der Impfpflicht ein stufenweises Vorgehen denkbar, heißt es von Gesundheitsexperten der Grünen.

Ähnlich wie bei der Einführung der Impfstoffe wären dann erst die Älteren verpflichtet, sich impfen zu lassen, bis man zu den jüngeren Altersgruppen bis schließlich zu den Volljährigen kommt. Bei den Grünen geht man nicht davon aus, dass ein Gesetz zu diesem Thema wie von Kanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt vor Februar in erster Lesung ins Plenum kommt, erst einmal müsse man sich „zwischen den demokratischen Fraktionen über das Vorgehen abstimmen“, zudem sei offen, wer die Koordination übernimmt. Mit einer Einigung wird demnach erst im März gerechnet.

Foto: Impfung, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    5. Januar 2022 um 11.39 — Antworten

    „Noch seien zu viele Punkte unklar…“

    Selbst ein flüchtiger Blick ins Grundgesetz würde zeigen, daß da gar nichts unklar ist – oder steht da etwa nichts von der Unverletzlichkeit der Person? Ach – ich vergaß…

  2. W. Lorenzen-Pranger
    5. Januar 2022 um 14.42 — Antworten

    Macron: „Ab dem 15. Januar könnt ihr nicht mehr ins Restaurant gehen, ihr könnt keinen Rotwein mehr trinken, ihr könnt nicht mehr Kaffee trinken gehen, ihr könnt nicht mehr ins Theater gehen, ihr könnt nicht mehr ins Kino gehen …“

    Also all das, was wir in Deutschland längst haben. Mal sehen, was sich die Franzosen, längst nicht so lahm, schafsköpfig und geduldig wie die Deutschen, davon gefallen lassen – und wie viele Anbieter, auch mit Blick auf die eigene Extistenz, das mitmachen. 😉
    Komisch, in anderen Ländern sieht das alles VIEL relaxter aus…

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