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Bericht: Doch keine Testpflicht für an Corona erkrankte Schüler

Stühle im Flur einer Schule, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die unionsgeführten Länder haben die Regel aus der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, wonach Schulkinder eine bestätigte negative Testung benötigen, um nach einer Corona-Infektion wieder am Unterricht teilzunehmen, laut eines Berichts gekippt. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ schreibt unter Berufung auf „Länderkreise“, dass in der Abstimmung im Bundesrat eine Protokollerklärung ergänzt werden soll.

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Aus Länderkreisen hieß es demnach weiter, die Bundesregierung wolle eine Formulierungshilfe vorlegen, mit der Corona wieder aus der Paragraph-34-Liste der Infektionskrankheiten des Gesetzes gestrichen werde. Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sollte das Coronavirus eigentlich in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden, wie Cholera, Keuchhusten und Pest. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürften Schulen und Kitas dem Gesetzesentwurf zufolge dann nur mit einem bestätigten negativen Test wieder betreten. Einige Länder hatten daran scharfe Kritik geäußert.

Foto: Stühle im Flur einer Schule, über dts Nachrichtenagentur

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