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Baerbock verteidigt Asylverfahren an EU-Außengrenzen

Annalena Baerbock, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat die Einigung im Ministerrat der Europäischen Union auf eine Reform des Asyl-Regimes verteidigt. „Der Kompromiss ist ganz und gar kein einfacher“, sagte Baerbock.

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Zur Ehrlichkeit gehöre, dass die Reform anders aussähe, wenn die Bundesregierung sie alleine hätte beschließen können. „Wer meint, dieser Kompromiss ist nicht akzeptabel, der nimmt für die Zukunft in Kauf, dass niemand mehr verteilt wird. Dass Familien und Kinder aus Syrien oder aus Afghanistan, die vor Krieg, Folter und schwersten Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, ewig und ohne Perspektive an der Außengrenze festhängen“, so die Grünenpolitikerin. „Ein Nein oder eine Enthaltung Deutschlands zu der Reform hätte mehr Leid, nicht weniger bedeutet.“

Der bittere Teil des Kompromisses seien die Grenzverfahren an der Außengrenze für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote. Ohne diese Grenzverfahren hätte sich niemand außer Deutschland an dem Verteilmechanismus beteiligt, glaubt die Außenministerin. Die Bundesregierung habe dafür gesorgt, dass die Grenzverfahren nur für einen kleinen Teil der Geflüchteten gelten. „Für den Großteil der Geflüchteten, die an der Außengrenze ankommen – also Syrer, Afghaninnen, Iraker – gelten diese nicht“, sagte Baerbock.

Man habe „hart dafür gekämpft, Kinder und ihre Familien auszunehmen, leider ziemlich alleine“. Gut sei, dass unbegleitete Minderjährige von Grenzverfahren ausgenommen seien. „Nicht gut ist, dass es keine pauschalen Ausnahmen von Familien gibt. Aber es greifen besondere Schutzregeln – insbesondere nach der Kinderrechtskonvention“, sagte die Grünenpolitikerin.

„Hätte Deutschland heute unter anderem mit Ungarn und Polen gegen den Kompromiss gestimmt, wäre eine gemeinsame europäische solidarische Asylpolitik auf Jahre tot. Und stattdessen hätten all jene, die ohnehin nationale Mauern in Europa wieder hochziehen wollen, einen Freifahrtschein.“ Diese Entscheidung sei „seit Jahren überfällig“ gewesen, um zu verhindern, „dass es wieder zu Zuständen an den EU-Außengrenzen wie in Moria kommt und dass Europa auseinanderfliegt“, sagte Baerbock. „Sie schafft eine Perspektive, das unsägliche Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. Mit der heutigen Einigung soll es nun erstmalig eine Registrierung aller Geflüchteten und eine auf Dauer angelegte, verbindliche Lösung für einen Solidaritäts- und Verteilmechanismus geben.“

Nachdem die EU-Staaten sich nun auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, geht das Gesetzesvorhaben in das sogenannte „Trilog-Verfahren“, in dem Rat und EU-Parlament miteinander verhandeln.

Foto: Annalena Baerbock, über dts Nachrichtenagentur

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