Arbeitsschutzkontrollgesetz landet vor dem Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Arbeitsschutzkontrollgesetz, mit dem die Bundesregierung vor allem die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche verbessern wollte, landet vor dem Bundesverfassungsgericht. Vier Unternehmer aus der Zeitarbeitsbranche legen an diesem Mittwoch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, berichtet das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe).

Grund ist das mit dem Gesetz eingeführte weitgehende Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern in der Schlachtung und Zerlegung. „Das Gesetz ist mit dem Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt worden“, sagte der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, Gregor Thüsing, der als Prozessbevollmächtigter die Klageschrift vorbereitet hat. Aber dafür sei es weder geeignet noch erforderlich. Die Zeitarbeit sei bereits umfassend reguliert zum Schutze des Arbeitnehmers.

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„Das ist gut und richtig. Sie zu verbieten, ist übergriffig“, so Thüsing. Das nach einer Häufung von Corona-Fällen bei Schlachthof-Beschäftigten verabschiedete Gesetz verbietet größeren Unternehmen der Fleischindustrie, in ihrem Kerngeschäft über Werkverträge Fremdpersonal anzuheuern oder Zeitarbeitnehmer einzusetzen. Eilanträge gegen das Gesetz waren im Dezember vergangenen Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die Karlsruher Richter machten jedoch deutlich, dass die Frage, ob ein Verbot der Zeitarbeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, offen sei.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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