Ampel-Koalition arbeitet an neuem Gebäude-Energiepass
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung wird in den nächsten Wochen einen neuen Energiepass für Gebäude vorstellen. „Die Ampel-Koalition arbeitet an einem neuen Siegel `Nachhaltige Gebäude`“, sagte Bernhard Daldrup, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bauen und Wohnen, der „Welt“ (Montagausgabe).
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„Die Qualitätsstandards für dieses Siegel richten sich dabei nicht allein nach der Effizienz, sondern nach der tatsächlichen CO2-Ersparnis, bezogen auf einen Quadratmeter Wohn- oder Bürofläche“, so Daldrup weiter. An den Maßstäben für dieses Zertifikat würden dann auch neue KfW-Förderprogramme für Unternehmen und private Bauherren ausgerichtet. Das neue Nachhaltigkeits-Zertifikat würde den bisherigen Energieausweis ersetzen, der in der Bau- und Immobilienwirtschaft als intransparent und für Verbraucher schwer nachvollziehbar gilt. Auf einer Skala von dunkelrot (H) bis dunkelgrün (A+) stellt der Ausweis die Energieeffizienz eines Gebäudes dar.
Entscheidend ist dabei der sogenannte Primärenergiebedarf. Laut SPD-Politiker Daldrup solle künftig nicht nur die aktuelle Energieeffizienz bewertet werden, sondern auch die Nachhaltigkeit des verwendeten Baumaterials, über den gesamten „Lebenszyklus“ einer Immobilie. „Auch der CO2-Fußabdruck der verwendeten Materialien und Verfahren wird berücksichtigt“, so Daldrup der „Welt“. Ein immer höherer Einsatz aufwendiger Technik, etwa der Austausch einer bereits bestehenden Polystyrol-Wärmedämmung, würde damit nicht unbedingt den Zertifikate-Wert verbessern.
„Unter dem Strich könnte das sogar zu einer preiswerteren Bau- und Sanierungsstrategie führen, im Vergleich etwa zum aufwendigen KfW-40-Standard“, so Daldrup. „Die Arbeiten an dem Siegel sind weit fortgeschritten.“ In den kommenden Wochen werde „mit Hochdruck“ an der Umsetzung gearbeitet. Er erwarte, dass nach dem viel kritisierten Stopp der KfW-Förderung für Effizienzhäuser in der vergangenen Woche das neue Nachhaltigkeits-Zertifikat der Maßstab für neue Programme sein werde.
Foto: Licht in Wohnungen, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Es scheint mir schwierig zu sein, wie auch dieser Gesetzesentwurf nur statische Betrachtungen vornimmt. Wir durften Mietverhältnisse erleben, wo Mieter glauben, wenn man das Heizungsthermostat auf „1“ stellt erhält man 21 Grad entsprechen auf „3“ dann 23 Grad. Auch wird bei den Erhöhungen von Strom, Gas und Heizöl immer wieder davon gesprochen, die Raumtemperatur um ein Grad zu senken. Wer das tat hat in den letzten sieben Jahren statt 21 Grad nur noch 14 Grad Zimmertemperatur. Aber völlig aus der Bahn hat es uns geworfen, als in einem Dreifamilienhaus der Richter des Amtsgerichtes zu der Folgerung kam da, die beiden Heizkreise für Radiatorenheizung und Fußbodenheizung mit den Bezeichnungen FBH1+2 für Fußbodenheizung EG+OG und Radiatorenheizung 1-3 für EG, OG und DG mit jeweils bis zu 8 Radiatoren mit den Bezeichnungen 01,02….08 als für ihn und die Mieter nicht als klar erkennbar bezeichnete und damit nicht nur die NK-Abrechnung für ungültig erklärte, sondern das Geschäftsmodell der ISTA für nicht wirksam erklärte. Im Ergebnis verloren nicht nur die Vermieterin sondern auch die ISTA das Verfahren beim Amtsgericht Aschaffenburg.
Das Ergebnis und der Erfolg des Mieterschutzvereins ist, dass die Wohnungen durch die Vermieterin seit Jahren nicht mehr zur Vermietung zur Verfügung stehen. Schade für jeden möglichen Mieter und die Aschaffenburger Anwältin, keine gesicherten Anwaltsgebühren mehr zu vereinnahmen.