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Unfallwagen und Totalschaden beim Gebrauchtwagen

Silberne Fahrzeug mit Unfallschaden vorne rechts, Vorderreifen und Stoßstange stark beschädigt.

Foto: StudioPeace

Anzeigen Mehrfach werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallwagen oder Totalschäden angeboten. Bei diesen Angeboten gilt es einiges zu beachten. Bei einem Unfallwagen handelt es sich in der Regel um ein Fahrzeug, das einen Schaden aufweist. Dieser Bagatellschaden ist mit rund 750,00 € begrenzt. Egal ob dieser Schaden noch besteht oder bereits repariert wurde, gilt das Fahrzeug als Unfallwagen. Der Besitzer bzw. Verkäufer ist dazu verpflichtet, diesen Schaden offenzulegen. Der Totalschaden hingegen wird in zwei Kategorien eingeteilt.

Dabei handelt es sich entweder um einen technischen Totalschaden, bei dem eine Reparatur nur in sehr seltenen Fällen möglich ist. Die zweite Variante ist der wirtschaftliche Totalschaden. In diesem Fall ist die Reparatur höher als der Wert des Fahrzeuges. Ein Unfallwagen ist kein automatisches “Nein”. Es bedeutet, das Risiko und die Kosten der Reparatur richtig einzuschätzen. Im folgenden Beitrag werden wesentliche Konzepte erklärt und eine Checkliste für Käufer zur Verfügung gestellt.

Kurze Zusammenfassung

Dieser Beitrag erklärt die gängigsten Begriffe und wie man beim reparierten Unfallwagen kaufen am besten vorgeht.

  • Was bedeutet „Unfallwagen?“.
  • Was bedeutet „Totalschaden“ beim Gebrauchtwagenkauf?“
  • Wie wirkt sich ein Unfallschaden auf den Preis aus?
  • Worauf ist zu achten, wenn man einen reparierten Unfallwagen kaufen möchte?
  • Gibt es Warnsignale bei einem Unfallwagen?

Diese und weitere Fragen werden hier für Sie beantwortet. Zudem erhalten Sie eine Checkliste, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden.

Wichtige Begriffe, die Käufer verstehen müssen

Die wichtigsten Begriffe beim Gebrauchtwagenkauf sind „wirtschaftlicher Totalschaden“, „technischer Totalschaden“ und „Unfallwagen“. Was bedeuten diese Begriffe für einen Käufer? Kann das Fahrzeug mit dieser Bezeichnung trotzdem gekauft werden? Diese Fragen und daraufhin weiter entstehende Fragen und Überlegungen werden jetzt aufgezeigt.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden handelt es sich um ein Unfallfahrzeug, dessen Wert unter den Reparaturkosten liegt. Für den Käufer bedeutet das, dass dieses Fahrzeug repariert werden kann. Der Wert bzw. Wiederverkaufswert ist jedoch sehr gering.

Ein Beispiel hierzu: Die Reparaturkosten betragen bei einem Totalschaden Auto rund 25.000 €. Der Wert des gebrauchten Fahrzeuges liegt jedoch laut Gutachten nur noch bei rund 20.000 €. Das bedeutet, selbst wenn dieses Fahrzeug repariert wird. Es ist keine 25.000 € nach der durchgeführten Reparatur mehr Wert. Der Unfallschaden und die durchgeführten Reparaturen unterliegen zudem der Meldepflicht. Das Verschweigen des Unfalls zieht auf jeden Fall rechtliche Schritte nach sich.

Technischer Totalschaden

Bei einem technischen Totalschaden ist in den meisten Fällen keine Reparatur mehr möglich. Wird trotzdem eine Reparatur durchgeführt, besteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Als Käufer sollte man solche Angebote erst gar nicht in die engere Wahl nehmen.

Ein technischer Totalschaden kann selten so repariert werden, dass die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet werden kann. In der Regel ist ein Fahrzeug so stark beschädigt das keine hundertprozentige Reparatur möglich ist. Ein Beispiel hierzu ist ein Auffahrunfall bei dem die gesamte Karosserie verzogen und „gestaucht“ wurde. Die Karosserie wieder zu hundert Prozent zu reparieren ist hier nicht möglich. Der Fahrzeugrahmen besitzt seine Stabilität nicht mehr in vollem Ausmaß.

Ausnahme ist hier der technische Totalschaden, wenn nur der Motor betroffen ist. Der Motor kann zum Beispiel durch eine Fachwerkstatt getauscht werden. Die Sicherheit des Fahrzeugs wird dadurch nicht eingeschränkt.

Unfallwagen vs. Unfallfrei

Ein Unfallwagen hat durch Unfälle bereits erhebliche Schäden davongetragen. Diese Schäden übersteigen Bagatellschäden wie zum Beispiel kleine Kratzer erheblich. Zudem beeinträchtigen sie sehr oft die Sicherheit oder Substanz des Fahrzeugs. So zum Beispiel wenn es zu einer Verformung des Fahrzeugrahmens kommt.

Diese Schäden können in der Regel von Spezialisten behoben werden. Trotz Reparatur bleibt das Fahrzeug ein Unfallwagen. Das Fahrzeug verliert durch die Reparatur an Wert. Des Weiteren ist beim Verkauf die Meldepflicht des Unfalls zu beachten.

Unfallfreie Fahrzeuge hatten keine erheblichen Schäden, die Bagatellschäden übersteigen. Kleine Lackschäden oder Dellen sind herkömmliche Gebrauchsspuren. Ein Fahrzeug kann somit trotz geringer Gebrauchsspuren als „unfallfrei“ bezeichnet werden. Der Wiederverkaufswert wird durch diese kleinen Schäden nicht verringert.

Hinweis: Aus rechtlicher Sicht ist ein Unfallwagen mit geringen reparierten Schäden als unfallfrei zu betrachten. Sehr geringe Schäden werden laut BGB §434 als Sachmangel bezeichnet. Das gilt aber nur dann wenn eine normale Verwendung möglich und die Beschaffenheit als üblich anzusehen ist. Wie aus dieser Sachlage ersichtlich ist die Grenze zwischen Unfallwagen und unfallfrei sehr ungenau. Ein Sachverständigengutachten kann jedoch Klarheit bringen.

Checkliste für Käufer

Wird das Unfallwagen kaufen überlegt, sollte besondere Aufmerksamkeit auf das Fahrzeug gelegt werden. Dazu gehören genaue Überprüfungen, um strukturelle Schäden ausschließen zu können. Wurde ein Unfallwagen fachmännisch repariert, kann er ein echtes Schnäppchen sein. Ein Sicherheitsrisiko stellt hier jedoch eine schlechte Reparatur dar. Autoscout24 gibt zu diesem Thema ebenfalls Ratschläge und Tipps für Fahrzeugkäufer. Mit der folgenden Checkliste können Schäden und Reparaturen einfach entdeckt werden.

Historie und Dokumentation Rechnungen und Gutachten Vom Verkäufer detaillierte Gutachten betreffend den Schaden verlangen.
Rahmenvermessung War der Unfall erheblich, besteht in der Regel ein Protokoll über die erfolgte elektronische Rahmen- und Achsvermessung. Dieses Protokoll sollte ebenfalls verlangt werden.
Der FIN Check Nutzen Sie Portale, die die Überprüfung der Fahrzeughistorie ermöglichen. Damit werden Unfälle, die das Fahrzeug betreffen, aufgezeigt. Die Angaben des Verkäufers können damit sehr einfach verglichen werden.
Nach Spuren am Fahrzeug suchen Oberflächen und Lack Farbunterschiede, Sprühnebel auf den Gummidichtungen, Staubeinschlüsse im Lack sind Anzeichen, dass bereits neu lackiert wurde. Mit einem Lackschichtenmessgerät können zum Beispiel Stellen an denen bereits gespachtelt wurde leicht erkannt werden.
Spaltmaße Die Abstände der Motorhaube, Türen, Kotflügel und Kofferraumdeckel zeigen deutlich, ob bereits Teile getauscht wurden. Ungleichmäßige Linien sind sehr oft auch Anzeichen für einen verzogenen Rahmen.
Bolzen und Schrauben Im Bereich des Motorraums zeigen Kratzer und Lackabplatzer deutlich, ob Teile bereits demontiert wurden.
Scheiben Die in der Scheibe eingestanzte DOT-Nummer verrät das Herstellungsjahr. Ist das Datum jünger als das Auto, wurde die Scheibe bereits getauscht. Achtung: Windschutzscheiben werden sehr oft wegen Steinschlägen getauscht. Das bedeutet somit nicht, dass es sich um einen Unfall handelt!
Preis und Rechtliches Wertminderung Ein Unfallwagen sollte bis zu 30 Prozent günstiger sein als das gleiche Modell unfallfrei.
Kaufvertrag Die Unfallschäden müssen im Kaufvertrag detailliert vermerkt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Pauschalierungen verwendet werden. Formulierungen wie zum Beispiel “Reparierter Unfallschaden laut beiliegenden Gutachten” sind hier sicherer.
Sonstige Überprüfung Kilometerstand
Serviceberichte und -Protokolle
Reifen
Unterboden
Probefahrt

Hinweis: Eine professionelle Inspektion des Fahrzeuges ist empfehlenswert. Der Fachmann kann versteckte Mängel einfacher aufdecken.

Tipp: Um Preis und Angaben des Verkäufers besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die typischen Schritte beim Unfallwagen verkaufen. Eine Fahrzeughistorie, etwa von CarVertical, kann Hinweise auf Unfälle, Wartungen oder Auffälligkeiten beim Kilometerstand liefern und so bei der Risikoeinschätzung helfen.

Wann ein reparaturbedürftiges Unfallfahrzeug noch ein guter Kauf sein kann

Ein bereits reparierter Unfallwagen kann ein echtes Schnäppchen darstellen. Der Schaden sollte jedoch unter der Bagatellgrenze von rund 750,00 € liegen. Zudem sollte die Reparatur belegt werden können. Der Preis des Fahrzeugs sollte ebenfalls deutlich unter dem aktuellen Marktwert liegen.

Weitere wichtige Faktoren sind eine dokumentierte, fachmännische Reparatur in einer Fachwerkstatt. Rechnungsbelege und ein transparentes Verhalten des Verkäufers. Werden alle Reparaturen belegt und dokumentiert vorgelegt, ist das Unfallwagen kaufen eine sinnvolle Angelegenheit. (Das bestätigt auch die Zeitung „Die Zeit“ in einem Bericht.)

Rechtlich Informatives

Für den Bundesgerichtshof ist ein erheblicher Schaden gegeben wenn die Bagatellgrenze von 750 € überschritten wird. Das Fahrzeug wird damit zum Unfallwagen. Bekräftigt wird diese Tatsache durch das Urteil mit dem Aktenzeichen VII ZR 330/06 des Bundesgerichtshof. Hier wird damit festgestellt das geringfügige, oberflächliche Schäden am Lack ein nicht ausreichend sind um einen Unfallwagen als solchen zu deklarieren.

Der Verkäufer muss diese Schäden jedoch offenlegen. Darum wird davon gesprochen das ein Fahrzeug die Unfallfreiheit verliert. Im Zweifelsfall sollte immer ein Gutachter hinzugezogen werden. Werden Vorschäden verschwiegen können Käufer zurücktreten, den Preis mindern oder Schadenersatz verlangen.

Preisgestaltung und Wiederverkaufsrealität

Der Wert eines Unfallwagens liegt immer unter dem aktuellen Marktwert. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits fachmännisch repariert wurde. Als Käufer hat man die Möglichkeit, bei fehlenden Unterlagen den Preis zusätzlich zu drücken.

Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel der Bremsen- oder Reifenverschleiß hoch ist. Wurden bei der Achsvermessung geringe Abweichungen festgestellt und nicht behoben, gilt auch eine Wertminderung als zulässig.

Warnsignale, die Sie zum Gehen verleiten sollten

Ein eindeutiges Warnsignal ist das Verschweigen eines Unfalls durch den Verkäufer. Spielt der Verkäufer einen Unfall und den daraus entstandenen Schaden herunter, ist dies ebenfalls ein Warnsignal. Fehlende Rechnungen, keine Inspektionsnachweise und der eventuell überstürzte Verkauf sollten Sie ebenfalls als Warnsignal werten.

Stellen Sie bei der Überprüfung des Fahrzeugs und der zugehörigen Unterlagen Ungereimtheiten fest, sollten Sie keinen Kauf durchführen. Das gilt auch dann, wenn extreme Unterschiede zwischen der Fahrzeughistorie und den Angaben des Verkäufers bestehen. Kaufen Sie nur dann einen Unfallwagen, wenn Nachweise und Transparenz bestehen.

Fazit

Unfallwagen, wirtschaftlicher Totalschaden und technischer Totalschaden sind Bezeichnungen für gebrauchte Fahrzeuge. Sie haben bereits geringe bis hin zu schweren Beschädigungen zu verzeichnen.

Ein Unfallwagen erhält bereits durch geringe Mängel und Schäden seine Bezeichnung. Jede noch so kleine Delle oder ein leichter Kratzer verringern den Wert. Diese Gebrauchtfahrzeuge können nach eingehender Überprüfung ein echtes Schnäppchen darstellen.

Bei einem technischen Totalschaden sollten Sie sich einen Kauf erst gar nicht überlegen. Dabei handelt es sich um Reparaturen, die die Sicherheit des Fahrzeuges nicht mehr herstellen können. Ein wirtschaftlicher Totalschaden hingegen ist empfehlenswert, wenn man Geld sparen möchte.

Der Kauf des wirtschaftlichen Totalschadens ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn alle Reparaturen belegt werden. Dazu gehören alle Details der Reparatur inklusive Protokolle und Rechnungen der Fachwerkstatt. Kaufen Sie nur dann einen Unfallwagen, wenn die Reparaturen nachgewiesen und der Verkäufer transparent ist.

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