AfD scheitert mit Klage gegen Abgeordnetengesetz in Rheinland-Pfalz

AfD scheitert mit Klage gegen Abgeordnetengesetz in Rheinland-Pfalz

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von der staatlichen Kostenerstattung nicht gegen die Landesverfassung verstoßen. Ein Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion blieb erfolglos, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die Regelungen sehen vor, dass Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, um staatliche Finanzierungsansprüche auszuschließen, wenn sie als verfassungsfeindlich gelten. Die AfD-Landtagsfraktion hatte argumentiert, dass die Gesetzesänderungen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung verstoßen würden. Zudem sah sie die Fraktionsautonomie, die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

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Der Verfassungsgerichtshof wies diese Bedenken zurück und erklärte, dass die Regelungen „geeignet, erforderlich und angemessen“ seien, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Der Gerichtshof hob zudem hervor, dass die Regelungen einen starken Anreiz für Abgeordnete und Fraktionen schaffen, auf die Beschäftigung von Mitarbeitern zu verzichten, die ein Risiko für die verfassungsrechtlichen Schutzgüter darstellen. Die Entscheidung sei im Einklang mit der Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie getroffen worden (Urteil vom 28. August 2026, Aktenzeichen: VGH N 31/25).

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