LzO startet „Mobiles Bezahlen“

Mit Android-Smartphones können LzO-Kunden ab sofort mobil bezahlen.

Mit Android-Smartphones kann ab sofort mobil bezahlt werden.
Foto: LzO

Oldenburg (am/pm) Ab sofort können Kunden der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) ihre Einkäufe im Einzelhandel mit dem Smartphone bezahlen. Die neue App „Mobiles Bezahlen“ verwandelt NFC-fähige Android-Smartphones in eine digitale Geldbörse. Noch sind iPhone-Nutzer von der Möglichkeit ausgeschlossen, da die Schnittstelle bei diesen Smartphones noch nicht freigeschaltet wurde.

Der Service funktioniert ab sofort überall dort, wo schon jetzt kontaktlose Kartenzahlungen möglich sind – und zwar weltweit. „Egal ob bar, mit Karte, online oder mobil – sowohl Händler als auch Kunden können je nach Situation und Präferenz entscheiden, welche Zahlungsart für sie die Beste ist“, sagt Gerhard Fiand, Vorsitzender des Vorstands der LzO.

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In Deutschland funktioniert „Mobiles Bezahlen“ schon jetzt an rund 75 Prozent der Kartenterminals. Wer teilnehmen möchte, muss die „Mobiles Bezahlen“-App herunterladen und die eigene Sparkassen-Card (girocard) registrieren. Wird eine Sparkassen-Kreditkarte (Mastercard) erfasst, kann sogar an Millionen Kassen weltweit mobil bezahlt werden. Die Registrierung kostet monatlich 0,30 Euro pro Karte. Im Handel reicht es dann, zum Bezahlen das Handy mit aktiviertem Display an das Kartenterminal der Kasse zu halten. Bei Zahlungen über 25 Euro muss eine PIN eingegeben werden. Wer möchte, kann die Sicherheitseinstellung für Zahlungen in der App auch erhöhen, das heißt den Betrag, der eine PIN erfordert, senken.

Die Sparkassen-App „Mobiles Bezahlen“ erfüllt die hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft für Kartenzahlungen hinsichtlich Datenschutz, Transaktionssicherheit und Missbrauchsschutz in vollem Umfang. Ein separates Konto oder eine separate Karte sind nicht erforderlich. Jede Smartphone-Zahlung wird, wie eine herkömmliche Kartenzahlung, vom Konto des Kunden abgebucht. Sämtliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft, teilt die LzO mit. Ein „versehentliches“ Bezahlen im Vorbeilaufen an einem Kartenterminal sei ausgeschlossen. Erst wenn das Smartphone in einem geringen Abstand an das Lesegerät gehalten wird, wäre eine Zahlung überhaupt möglich.

Voraussetzung für „Mobiles Bezahlen“ ist die Teilnahme am Online-Banking. Die App ist ab heute bei Google Play verfügbar und kann auf allen NFC-fähigen Android-Smartphones ab Version 4.4 angewendet werden.

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