Staatsanwaltschaft stellt Totschlagsverfahren nach Notwehrfall ein
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ein Totschlagsverfahren gegen eine 30-jährige Frau aus Berne bei Hiddigwarden eingestellt. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, habe die Beschuldigte am 30. Mai ihren Ehemann mit Messerstichen getötet, der noch am Tatort seinen Verletzungen erlag.
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Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Frau sich gegen einen rechtswidrigen Angriff des Opfers auf ihr Leben verteidigt habe.
Daher sei die Tötung als Notwehr nach Paragraph 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt gewesen.
Das Verfahren wurde gemäß Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass bei Vorliegen von Notwehr eine strafrechtliche Verfolgung ausscheide.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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