Polizei beanstandet 21 Transportfahrzeuge bei Kontrolle auf der A1 bei Wildeshausen

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bei einer Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 bei Wildeshausen hat die Polizei am Donnerstag, 10. September, bei 21 von 65 angehaltenen Transportfahrzeugen Mängel beanstandet. Das teilte die Polizeidirektion Oldenburg mit.
Die Kontrolle fand auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd in Fahrtrichtung Bremen statt und konzentrierte sich auf die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Geleitet wurde die Maßnahme von speziell ausgebildeten Beamten der Regionalen Kontrollgruppe (RKG) der Polizeidirektion Oldenburg.
Bei 12 Fahrzeuggespannen führten Mängel unmittelbar zur Untersagung der Weiterfahrt, weil die Ladungssicherung inakzeptabel war oder Ladelücken vorhanden waren.
Besonders auffällig war ein Sattelzug mit einer 8-Tonnen-Ladung, einem Präzisionslaser in einer Metallkiste. Der Transport wies erhebliche Sicherungsfehler auf.
Die Weiterfahrt wurde bis zur Nachsicherung unterbunden. Ein weiterer Sattelzug war mit 22 Tonnen Flachstahl beladen.
Auch hier musste eine fehlerhafte Ladungssicherung beseitigt werden; der Fahrer leistete vor Ort eine Sicherheitsleistung.
Eine weitere Kontrolle betraf den Transport von 12 Tonnen Lackfarben, die unter das Gefahrgutrecht fallen. Eine unmittelbare Nachsicherung war vor Ort nicht möglich.
Gegen den Fahrer, den Beförderer und den Verlader wurden Anzeigen vorbereitet. Überwiegend mussten die Ladungen vor Ort nachgesichert oder neu gesichert werden, bevor die Weiterfahrt gestattet wurde. In den übrigen Fällen wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen die betroffenen Fahrzeugführer eingeleitet.
Die Polizei unterstreicht die enorme Bedeutung einer vorschriftsmäßigen Ladungssicherung sowie der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften für die Sicherheit im Straßenverkehr und den Umweltschutz.
Entsprechende Kontrollmaßnahmen werden fortgesetzt. Zudem wies die Polizei nachdrücklich auf die Wichtigkeit regelmäßiger Schulungen für alle Beteiligten hin, also für Fahrer, Verlader und Beförderer.
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