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Mit dem Hund verreisen – so wichtig ist eine Hundehaftpflicht

Egal, ob eine Reise kurz oder lang ist, die Hundehaftpflicht sollte als Selbstverständlichkeit frühzeitig abgeschlossen werden.

Anzeige Bei einer Reise sollte immer beachtet werden, dass unvorhergesehene Situationen entstehen können. Vor allem bei einem Hund, bei dem der Stressfaktor, den eine Reise auslöst, ein prioritäres Thema bildet. Egal, ob eine Reise kurz oder lang ist, die Hundehaftpflicht sollte als Selbstverständlichkeit und nicht nur als Pflicht, verlangt in einigen Ländern, frühzeitig abgeschlossen werden.

Welche Bereiche deckt eine Hundehaftpflicht ab und wo bietet sie Hilfe

Sämtliche Sachschäden, die durch das vierbeinige Familienmitglied in der Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotel entstanden sind, werden abgedeckt. Am häufigsten sind beispielsweise Knabbereien an Türrahmen oder dem Mobiliar. Auch Fensterdichtungen entdeckt so mancher Hund zum Spielen für sich. Dies weitet sich ebenso auf kleinere Gegenstände aus wie zum Beispiel Kleidungsstücke, die durch freudige Begrüßung zerrissen oder verunreinigt werden.

Auch besteht immer ein Risiko, dass Brille oder Handy bei der Übernahme oder Abgabe des Feriendomizils durch einen Ruck vom Tisch fallen. Sollte ein Mietwagen vorhanden sein, kann es auch hier zu erheblichen Schäden durch Knabbern oder Verunreinigung der Innenausstattung kommen. Situationen beim Spazieren sollten auch nie unterschätzt werden. Es ist spannend mit dem Hund die Ferienregion zu erkunden, doch birgt dies ebenfalls Risiken, die Sachschaden verursachen könnten. Beispielsweise, wenn der Hund nicht angeleint ist oder sich losreißt und auf die Straße läuft. Dadurch können Auffahrunfälle oder Ausweichkollisionen entstehen.

Auch Personenschäden sind in der Hundehaftpflicht inbegriffen. Am Ferienort, wo der Hund Mensch und auch deren Tiere nicht kennt, reagiert er oft sensibler, was zu heiklen Situationen führen kann. Beispielsweise bei einer Begegnung, wo die Tiere nicht angeleint sind und aus Spiel Ernst wird. Nicht selten geht der Besitzer des anderen Hundes dazwischen und wird möglicherweise verletzt. Konfrontation beschränken sich selbstverständlich nicht nur auf zwei Hunde. Es kann beispielsweise ebenfalls eine Katze vor Ort sein. Schon bei einem Kratzer wird ein Arzt konsultiert, um mögliche Infektionen, die entstehen könnten, zu vermeiden. Die Krankenkasse übernimmt zwar die Arztkosten, doch muss auch der Schadensersatz, der verlangt wird, beglichen werden.

Auch der Vermögensschaden ist ein Teil der Hundehaftpflicht, denn beispielsweise das beliebte Shopping mit Hund am zu erkundenden Ferienort, kann zu Schadensersatzforderungen führen, wenn Dritte das Geschäft ausschließlich meiden, weil sie Angst vor dem dort angeleinten Hund haben und somit finanzieller Verlust entsteht.

Um die Reise mit Hund unbeschwert und sorgenfrei genießen zu können, ist eine Hundehaftpflicht somit unumgänglich. Die Sicherheit, dass keine finanzielle Notlage durch Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden entstehen würde ist gewährleistet. Zusätzliche Hilfe bietet der inbegriffene passive Rechtsschutz. Da oft nicht nur berechtigte Forderungen eingehen und erst recht auf Reisen an einen fremden Ort, ist ein rechtlicher Schutz enorm wichtig. Dieser differenziert genau und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dies geschieht entweder außergerichtlich und wenn dies nicht möglich ist, auch vor Gericht.

Die Kosten für eine Hundehaftpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine wichtige Rolle hierbei sind Rasse, Größe und Alter. Da sich die monatlichen Beiträge aber in der Regel eher gering sind, entsteht keine große Belastung der Finanzen. Eine Reise mit Hund wird somit zu einem schönen, unvergessenen Erlebnis.

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