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Besonderheiten bei der Baulohnabrechnung

Das Thema Baulohn sorgt nicht selten für Kopfzerbrechen bei den betroffenen Unternehmen.

Foto: wutzkoh

Anzeige Das Thema Baulohn sorgt nicht selten für Kopfzerbrechen bei den betroffenen Unternehmen. Da sie sich in vielen Punkten von einer herkömmlichen Lohnabrechnung unterscheidet, werden immer wieder wichtige Aspekte bei der Berechnung außer Acht gelassen. Welche Besonderheiten weist die Baulohn Abrechnung auf? Und weshalb gilt es, sich daran so strikt zu halten?

So wird der Baulohn berechnet

Zunächst ermittelt der Arbeitgeber das Gesamtbrutto und errechnet die Lohnsteuer, die anfällt, sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis entspricht dem Nettolohn. Bis hierhin sollte das Verfahren jedem, der bereits eine Lohnabrechnung erstellt hat, bekannt sein. Nun kommen die vielen Besonderheiten ins Spiel, auf die man bei der Baulohnberechnung achten muss.

Es müssen Beiträge an die Sozialkasse gezahlt werden, worüber monatliche Meldungen zu erstellen sind. Dabei meldet der Arbeitgeber Ansprüche auf Ausgleichszahlungen an und wickelt diese mit der Sozialkasse oder mit der SOKA-Bau ab.

Die nächste Besonderheit sind sogenannte Arbeitszeitkonten. Am Bau variieren die Arbeitszeiten im Jahresverlauf, weshalb Arbeitgeber Arbeitszeitkonten führen müssen. Meist wird zwischen Sommer- und Winterarbeitszeiten unterschieden, wobei im Sommer mehr Sollarbeitsstunden anfallen.

Auch Zulagen dürfen bei der Baulohnabrechnung nicht fehlen. Darunter versteht man Zuschläge, die zum regulären Stundenlohn hinzukommen, etwa durch Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Auch Erschwerniszulagen sind nicht unüblich. All diese anfallenden Zulagen müssen gesondert ermittelt und in der Abrechnung ausgewiesen werden.

Sachleistungen stellen einen weiteren Aspekt bei der Baulohnabrechnung dar. Dazu gehören Fahrtkostenzuschüsse oder die Verpflegung und Unterkunft auf der Baustelle. All diese Positionen gilt es steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt abzurechnen.

Eine weitere Besonderheit stellt das Kurzarbeitergeld dar. Wenn Arbeitszeiten am Bau aufgrund der Witterung ausfallen, muss der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur anmelden. Dabei ist zu beachten, dass im Vorfeld die Ansprüche der einzelnen Mitarbeiter genau berechnet werden.

Was die Berechnung des Baulohns noch schwieriger gestaltet, ist der häufig variierende Lohn. Im Baugewerbe sind feste Monatslöhne eher unüblich, die Bruttolöhne richten sich vielmehr nach der gearbeiteten Stundenzahl.

Wegen dieser Besonderheiten haben Bauunternehmen häufig eine eigene Lohnabteilung oder übergeben die Berechnung an einen externen Dienstleister, damit sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind. Auch eine geeignete Software kann eine Unterstützung darstellen, damit keine Positionen übersehen werden.

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1 Kommentar

  1. 27. Juni 2021 um 20.00 — Antworten

    Ich bin gerade neu ins Baugewerbe eingestiegen und muss mich nun in die Lohnabrechnung einarbeiten. Mir war gar nicht bewusst, dass dabei zwischen Sommer- und Winterarbeitszeit unterschieden wird, da im Sommer mehr Arbeitsstunden anfallen. Das muss ich auf jeden Fall stärker im Auge behalten, vielen Dank für den Hinweis.

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