Streunerkatzen können kostenlos kastriert werden

Bei einer landesweiten Aktion wird die Kastration von zirka 2000 Streunerkatzen ermöglicht.
Foto: merc67
Hannover (cb/pm) In Niedersachsen startet die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von Streunerkatzen. Bei der landesweiten Tierschutzaktion wird die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von rund 2000 verwilderten Hauskatzen und Katern ermöglicht – bis zum 21. November.
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Hintergrund
Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich allein gestellt sind, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen, darunter auch Streunerkatzen, die ausgesetzt oder zurückgelassen wurden, verlieren den Bezug zum Menschen. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere. Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen darstellen, die sich bei Freigang anstecken können.
Teilnahmebedingungen
„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden“, erläutert Michaela Dämmrich, die Landesbeauftragte für Tierschutz. „Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.“ Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von kontrollierten Futterstellen.
Rahmenbedingungen und Ablauf
Nach der Kastration ist der Überbringer oder die Überbringerin verpflichtet, die Katze erst dann am Entnahmeort wieder freizulassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung mithilfe eines Mikrochips sicher festgehalten werden. „Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, so Dämmrich.
Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erfahren Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.ml.niedersachsen.de/tierschutz.
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