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Täter und Opfer: Zwei Seiten einer Medaille

Dr. Horst Freels, AJSD-Leiter und Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und OLG-Präsident Dr. Gerhard Kircher im Gespräch.

Dr. Horst Freels, AJSD-Leiter und Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und OLG-Präsident Dr. Gerhard Kircher im Gespräch.
Foto: Anja Michaeli

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Oldenburg (am) – Gestern besuchte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) den Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) und die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Oldenburg. Die Führungsebenen der landesweiten Dienste sind kürzlich in die ehemaligen Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtes in der Mühlenstraße 5 gezogen.

„Von hier aus wird ein wichtiger Teil der Justizarbeit gesteuert“, betonte die Ministerin nach Gesprächen mit den Mitarbeitern. Zwei Seiten der Medaille würden durch die Aufgaben des AJSD und der Opferhilfe sichergestellt: Die Arbeit mit Tätern und die Arbeit mit Opfern. Dazu gehört auch die vor einigen Monaten eingerichtete psychosoziale Prozessbegleitung. „Sie ist mir sehr wichtig“, so Antje Niewisch-Lennartz. In der Regel würden die Opfer im Gerichtssaal mit dem Täter und der Tat konfrontiert. Das müsse so schonend wie möglich und auf Wunsch mit Begleitung passieren.

Der AJSD hat seine Arbeit 2009 aufgenommen. In 2013 kümmerten sich die rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um rund 24.000 straffällig gewordene Klienten im Bereich der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, der Gerichtshilfe und im Täter-Opfer-Ausgleich. Außerdem zählt die Aussteigerhilfe Rechts zu den Aufgaben. Eine enge Zusammenarbeit besteht zur Stiftung Opferhilfe. 22 Opferhelfer wurden im vergangenen Jahr für rund 1600 Klienten an elf Standorten eingesetzt. In Oldenburg arbeiten 15 Mitarbeiter der leitenden Abteilung, 20 Justizsozialarbeiter in der Bewährungshilfe (Schlossplatz 25/26 und Koppelstraße 3) und zwei speziell ausgebildete Mitarbeiter kümmern sich auf 1,5 Stellen um die Opfer (Oberlandesgericht, Gerichtsstraße 7).

Opferhilfearbeit

Die Opfer von Straftaten nehmen den Kontakt zur Opferhilfe von sich aus auf. „Es ist ein wichtiger Schritt auch im Rahmen der Justiz auf die Opfer zuzugehen“, so die Ministerin. Aber nicht jeder wolle das Angebot annehmen. Informiert werden sie von der Polizei, der Justiz und anderen Institutionen. Neben der Beratung und Betreuung – z.B. im Umgang mit Behörden oder über Hilfeeinrichtungen für die Bewältigung von seelischen Verletzungen – erhalten rund 50 Prozent der Hilfesuchenden auch finanzielle Hilfen. Es findet weder eine psychologische noch eine juristische Beratung statt.

Bei jeweils einem Drittel der Fälle ging es 2013 um sexuelle Übergriffe und Körperverletzung. Mehr als 80 Prozent der Hilfesuchenden waren weibliche Opfer. „Offenbar haben Männer eine höhere Hemmschwelle als Frauen“, erklärt der AJSD-Leiter Dr. Horst Freels. Aus diesem Grund soll in der zweiten Jahreshälfte 2015 eine niederschwellige Onlineberatung eingerichtet werden.

Weitere Unterstützung

Opfer von Straftaten können sich unter anderem auch den Weißen Ring wenden. Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TAO) wird auch die Konfliktschlichtung tätig. Das Netzwerk von Rechtsmedizinern „ProBeweis“ sichert kostenlos und vertraulich Spuren nach häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat, auch wenn sich die Opfer noch nicht zu einer Anzeige entschlossen haben.

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