Kommentar: Verkehrte Welt
Niedersachsen will mehr Geld in den Ausbau der Radwege investieren. Anders sieht das in Oldenburg aus, denn hier ist die Straße der Radweg.
Foto: Anja Michaeli
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Niedersachsen will mehr Geld in den Ausbau der Radwege investieren. Niedersachsen Verkehrsminister Olaf Lies hat ein 32 Millionen Euro schweres Sonderprogramm aufgelegt, mit dem in den nächsten vier Jahren Radwege an kommunalen Straßen ausgebaut werden sollen. Auch Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit sind in dem Pakt enthalten. „Der Ausbau des Radwegenetzes in Niedersachsen ist ein wichtiges Ziel der rot-grünen Landesregierung. Wir wollen die Fahrradnutzung bei uns im Land so attraktiv wie möglich machen“, erklärt der Minister, der auch die Förderung des Fahrradtourismus im Auge hat. Dafür brauche man gute und sichere Radwege.
Ganz anders sieht das in Oldenburg aus. Die Übermorgenstadt steht über solchen Programmen und hat vermutlich die breitesten Radwege, die man sich vorstellen kann. Denn hier ist die Straße der Radweg. In vorauseilendem Gehorsam hat die Stadtverwaltung ein Gerichtsurteil umgesetzt, wonach Radwege nur benutzt werden müssen, wenn größere Gefahren drohen. Selbst auf stark frequentierten Straßen wie dem Marschweg oder der Auguststraße droht demnach keine größere Gefahr.
Konkret heißt das, wer weiterhin den kombinierten Rad-/Fußweg benutzen will, darf nicht schneller unterwegs sein als die Fußgänger. Da heißt es üben, um den Balanceakt zu schaffen, zehn Stundenkilometer nicht zu überschreiten. Denn sonst droht eine Verwarnung. Wer schneller radeln möchte, muss die Straße benutzen und schlüpft unfreiwillig in die Rolle des Autoausbremsers. Die ist allerdings nicht ganz ungefährlich, weil viele Autofahrer kein Verständnis für Radfahrer auf der Fahrbahn haben und es dementsprechend zu gefährlichen Situationen kommt.
Somit sollte die Stadt unbedingt umdenken was die Platzierung ihrer lukrativen Blitzgeräte betrifft. Weil mutige Fahrradfahrer neuerdings die Autofahrer ungewollt ausbremsen, befinden sich die Temposünder auf dem kombinierten Rad-/Fußweg, wo sie sich nicht an die zehn Stundenkilometer halten, sondern an den Fußgängern mit 15 bis 20 Stundenkilometern geradezu vorbeirasen – wie in der Auguststraße täglich zu beobachten ist. Denn die neue Gesetzgebung wird von einer breiten Mehrheit ignoriert. Wir haben es also massenhaft mit Gesetzesbrechern zu tun, die nicht bereit sind, sich todesmutig vor die Autos zu setzen. Was ist los mit den sonst so gesetzestreuen Oldenburgern, die nicht zum offenen Widerstand neigen?
Leider darf die Stadt die Radler nicht auf die großen Straßen schicken wie Nadorster, Cloppenburger oder Alexander Straße. Das ist wirklich schade, dass das Gesetz das nicht vorsieht, denn seit geraumer Zeit diskutieren die Ratsfraktionen über eine Tempobegrenzung. Maximal 30 Stundenkilometer sollen hier alle fahren, finden die Grünen. CDU und FDP wehren sich massiv dagegen, während die SPD – wie so oft – händeringend nach einem Kompromiss Ausschau hält. Den zu finden ist in diesem Fall mit dem kleinen Einmaleins möglich. Weil bisher 50 gefahren werden darf und 30 angestrebt wird, liegt er nach Adam Riese bei 40 Stundenkilometer.
Obwohl Bürgervereine, Werbegemeinschaften, Kammern und Verbände sich gegen das Tempolimit ausgesprochen haben, scheinen einige unserer Lokalpolitiker mal wieder unbeeindruckt vom Bürgerwillen zu sein. Sie wissen eben, was für uns gut ist und berufen sich auf entsprechende Gutachten. Dumm bloß, dass es auch entgegengesetzte Gutachten gibt. Es kommt eben bloß darauf an, wer das Gutachten in Auftrag gibt. Entsprechend fallen die Ergebnisse aus, was – zugegeben – eher peinlich für die Wissenschaftler ist, die sich fragen lassen müssen, was ihre Wissenschaft eigentlich noch wert ist.
Aber, so fragt man sich, was denkt eigentlich unser neuer Oberbürgermeister Jürgen Krogmann über die Radwegmisere und die Absicht, Tempo 30 auf Hauptstraßen einzuführen. Wie lange will er noch den Moderator machen? Wann endlich verrät er den Bürgern seine Haltung zu Tempo 30 auf den Hauptstraßen? Es wird höchste Zeit, dass er die Rolle des Bürgermeisters einnimmt und die geht über das bloße Moderieren hinaus. Er sollte Farbe bekennen – auch wenn seine Fraktion weiterhin über den Kompromiss grübelt und damit nur zum Ausdruck bringt, dass sie keine klare Haltung hat oder einnehmen mag, weil sie permanent zu den Grünen schielt. Warum auch immer.
Ein Kommentar von Katrin Zempel-Bley.
30 Kommentare
Ich weiß ja nicht wie es anderen geht, aber ich komme nicht wirklich oft über 35 km/h hinaus. Zumindest nicht im Westen und Innenstadt. Da kann man ruhig 30 km/h einführen – in der Realität fahren wieder alle „10 drüber“ und schon ist man bei den 40, die eh der kompromiss wären 😉
Für mich wirkt das wie eine Scheindiskussion, ähnlich wie 130 auf Autobahnen. Da wird eine Pseudofreiheit mit Verve verteidigt, wo gleichzeitig anderenorts die Verletzung Menschenrechten mit Schulterzucken zur Kenntnis genommen wird. Also… maximal…
Das Thema ist ja drauf und dran, die Papiertonne als Dauerreizthema abzulösen (besser gesagt: dazuzukommen, ist ja noch nicht zu Ende). Und erneut aufgrund katastrophaler Kommunikation seitens der Verantwortlichen.
Zuerst werden Tatsachen geschaffen (neue Schilder), dann soll – wann kommt das eigentlich? Oder war das schon und ist an mir vorbei gegangen? – informiert werden. So wie wenn Autofahrer erst abbiegen und dann blinken!
Ergebnis: Alle sind verunsichert, jeder denkt, die anderen spinnen und keiner weiß wie er sich verhalten soll. Ich selbst – obwohl forscher, aber dennoch (hoffe ich) umsichtiger Radfahrer – traue mich nicht z. B. auf die Straße am Damm und erfahre jetzt, dass ich mich damit ungesetzlich verhalte.
Die fehlende Positionierung des Oberbürgermeisters ist das eine – vielleicht könnte man sich hier noch andere Maßnahmen überlegen: Z. B. das Angebot von Fahrradübungstouren zum Kennenlernen (der betreffenden Straßen) und Üben (in der Gruppe, da fühlt man sich sicherer) des Fahrens auf der Straße. Auch, damit sich die Autofahrer daran gewöhnen.
Ansonsten bin ich eher für breite und eigene Radwege und -straßen à la Kopenhagen. Oder autofreie Innenstadt mit Park & Ride-Angebot – aber das „Ride“ mit dem Fahrrad, mit dem man bequem in die Stadt und zurück kann. Ideen braucht das Land (und die Stadt), nicht verschärftes Aufeinanderhetzen verschiedener Verkehrsteilnehmer.
Das Gesetz, über das hier gesprochen wird, existiert bereits seit 1997. Von „vorauseilendem Gehorsam“ bei der Umsetzung kann dementsprechend keine Rede sein.
Ansonsten selten so einen Blödsinn gelesen: Das Gesetz existiert aus gutem Grund: Es senkt unter anderem Unfälle mit Rechtsabbiegern, die nicht auf den Radweg achten (z.B. LKW-Unfälle durch Toten Winkel) und dadurch die Anzahl der Verkehrstoten. Wird z.B. auch durch Studien von Versicherungen belegt.
Ich habe selten einen schlechteren Kommentar in einem angeblich seriösen Medium gelesen. Einiges, was Frau Zempel-Bley schreibt, ist schlicht falsch, Vieles ist nur zur Hälfte wahr. Wo soll man da anfangen?
Vielleicht bei der Behauptung, auf manchen Radwegen sei jetzt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Das ist purer Unsinn! Denn egal, ob ein Radweg ein blaues Schild hat (also benutzungspflichtig ist) oder nicht: Auf allen Radwegen darf man weiterhin so schnell fahren wie bisher! Lediglich auf Gehwegen, die per Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Aus gutem Grund übrigens, denn diese Führungsform ist unfallträchtig. Auf dem Marschweg beispielsweise betrifft das nur einen relativ kurzen Teil. Auf dem Rest darf weiterhin so schnell gefahren werden wie gewohnt! Der Kommentar von Frank zeigt, dass Frau Zempel-Bley hier viel Schaden anrichtet. Denn auch auf dem Damm gilt auf dem Radweg KEINE Schrittgeschwindigkeit!
Die Stadtverwaltung handelt auch nicht im „vorauseilenden Gehorsam“. Denn bereits seit 1998 (!) gilt, dass Radwege nur im Ausnahmefall benutzungspflichtig sein dürfen. Die Stadt hat also über ein Jahrzehnt geschlafen! Die jetzt vorgenommenen Änderungen sind längst überfällig. Auch in vielen anderen Städten wird die Rechtslage jetzt endlich umgesetzt, Oldenburg steht damit also ganz sicher nicht allein da. Das ist pure Polemik von Frau Zempel-Bley.
Auf der Fahrbahn kommt es auch nicht, wie Frau Zempel-Bley suggeriert, zu mehr gefährlichen Situationen. Richtig ist: Viele Radwege sind ein Sicherheitsrisiko, Radfahrer werden darauf schlecht gesehen und häufiger in Unfälle verwickelt als auf der Fahrbahn. Das ist unter Verkehrsexperten seit Langem unumstritten! Bitte recherchieren Sie besser, Frau Zempel-Bley!
Auch auf Nadorster, Cloppenburger oder Alexander Straße (sic!) dürfte (und müsste!) die Stadt die Radwegebenutzungspflicht abschaffen. Denn die darf nur die Ausnahme sein und die Stadt ist keineswegs gezwungen, Radwege benutzungspflichtig zu machen. Übrigens sind auch die Benutzungspflichten in den drei genannten Straßen laut aktuellem Urteil illegal, weil die empfohlenen Breiten nicht vorhanden sind. Radwege sollen demnach mindestens 2,50 Meter breit sein mit einem 2,30 Meter breiten Gehweg daneben (siehe ERA). Diese Breiten erreichen wir in Oldenburg praktisch nirgendwo. Deshalb wird noch so manche Benutzungspflicht in Oldenburg fallen. Gewöhnen Sie sich schon einmal daran, Frau Zempel-Bley, und atmen Sie tief durch!
Bevor Sie auf den Kommentar schimpfen und etwas behaupten, was entweder nicht gesagt wurde oder einfach unrichtig ist, sollten Sie das ganze nochmals in Ruhe lesen.
In keinem Wort wurde hier von Frau Zempel-Bley etwas von einem Radweg in Verbindung mit der Schrittgeschwindigkeit geschrieben; sie hat den Kombinierten Rad- und Gehweg genannt, womit ihre Aussage absolut richtig ist. Sind auf diesem kombiniertem Weg Fußgänger unterwegs, gilt in dem Bereich Schrittgeschwindigkeit; unter Umständen muß der Radfahrer sogar absteigen.
Und wenn Sie wissen, das eine gesetzliche Regelung schon seit 1998 gilt, hätten Sie – ohne Sanktionen befürchten zu müssen – als Radfahrer die Fahrbahn benutzen dürfen. Nun frage ich Sie: Haben sie schon die Fahrbahn benutzt oder hatten sie unter Umständen nicht den Mut das zu tun, weil sie Sanktionen befürchtet haben? Immerhin wäre doch das Gesetz auf ihrer Seite gewesen.
Man trifft immer wieder Mitmenschen, die sich auf diese Gesetzesänderung berufen, doch keiner von denen die sich jetzt so stolz aufbauen, hat sich mit dem Rad auf der Fahrbahn bewegt.
Das ist für mich ein Grund, ganz genau diese Radfahrer nicht wirklich ernst nehmen zu können.
Wenn man sich doch so sicher ist, warum tut man es nicht einfach?!
Und noch eines: Wenn der Gesetzgeber sagt, das die Radwege auf die Benutzungspflicht hin überprüft werden müssen, ist es Sache des Fachbereiches genau das zu prüfen. Kommt man dort zum Ergebnis, das die weitere Benutzung des Radweges bestehen bleiben soll, ist das nun einmal so. Zudem müssen Sie nicht auf Gehwegen fahren, die für den Radfahrer frei gegeben sind; warum also das Gejaule, das man nun schon seit einiger zeit von einigen wenigen Radfahrern zu hören bekommt?
Herr Reins,
hören Sie endlich auf, anderen Unwissenheit zu unterstellen, wenn Sie sich hier doch vor allem selbst als ziemlich ahnungslos präsentieren. Sie können noch so oft die Unwahrheit behaupten (und das tun Sie ja schon seit Langem sehr fleißig), sie wird dadurch aber nicht wahrer.
Ich fordere Sie auf, Ihre Aussagen ab sofort zu belegen, wenn Sie anderen vorwerfen, sie hätten keine Ahnung. Ich für meinen Teil werde das in diesem Kommentar tun und ich erwarte, dass Sie es ebenso handhaben, falls Sie mir ein weiteres Mal Unwissenheit unterstellen wollen. Nun zu den Fakten:
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240) ist für Radfahrer grundsätzlich KEINE Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Nur, wenn es erforderlich ist, müssen Radfahrer ihre Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen (Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO, Rn. 19). Das bedeutet aber in der Regel auch keine Schrittgeschwindigkeit. Und diese Regel ist auch mitnichten neu.
Das Schlimme an Ihrer Behauptung ist, Herr Reins, dass Sie beim Leser nur wieder zur allgemeinen Verwirrung beitragen. Denn gemeinsame Geh- und Radwege sind benutzungspflichtig (§ 2, Abs. 4 StVO). Frau Zempel-Bley spricht in Ihrem Kommentar ja aber gerade von NICHT benutzungspflichtigen Wegen. Es ist daher völlig klar, dass sie gar keine gemeinsamen Fuß- und Radwege mit blauem Schild meint, sondern diejenigen Wege, die vorher benutzungspflichtig waren, es jetzt aber nicht mehr sind. Und das sind entweder getrennte Rad- und Fußwege ohne blaues Schild, auf denen übrigens auch KEINE Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist oder Fußwege, die eine Freigabe für den Radverkehr haben (Zeichen 239 mit Zusatzschild „Radfahrer frei“). Nur auf Letzteren ist tatsächlich Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Von diesen Wegen schreibt Frau Zempel-Bley jedoch gar nicht.
Nun zu der seit 1998 geltenden Regelung. Auch hier tragen Sie wieder äußerst geschickt zur allgemeinen Verwirrung bei. Richtig ist: Seit 1998 dürfen Radwege nur noch in Ausnahmefällen als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden (§ 45 Abs. 9 StVO), in der Regel haben Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen (§ 2 Abs. 1 StVO).
Für die Umsetzung dieser Regeln ist aber keinesfalls der einzelne Radfahrer zuständig. Er darf von der Stadt aufgestellte Schilder nicht einfach ignorieren, selbst wenn diese illegal aufgestellt wurden. Wenn also ein Radweg durch ein blaues Schild als benutzungspflichtig gekennzeichnet wurde, muss dieser auch benutzt werden (mit bestimmten Ausnahmen, falls er zum Beispiel objektiv nicht benutzbar ist, zum Beispiel wegen parkender Autos).
Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, ich benutze praktisch jeden Tag die Fahrbahn, zum Beispiel auf dem Uhlhornsweg oder dem Schützenweg. Auch auf dem Marschweg bin ich bereits mehrfach auf der Fahrbahn gefahren. Das ist auch wirklich nichts Besonderes, Herr Reins. Ich bin aber natürlich nicht auf der Fahrbahn gefahren, wenn der Radweg mit blauem Schild als benutzungspflichtig gekennzeichnet wurde. Denn solange das blaue Schild dort steht, muss man sich auch daran halten.
Tatsache ist jedoch, dass immer noch viele blaue Radwegschilder zu Unrecht aufgestellt sind. Denn nur, wenn bestimmte bauliche Mindeststandards eingehalten werden UND wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, darf ein solches blaues Schild aufgestellt werden. Die Kommunen haben die Gesetzeslage aber eben vielfach seit 1998 schlicht ignoriert und die blauen Schilder illegalerweise stehen lassen. Siehe auch hier: http://vcd-m.org/radwege.html
Wenn Sie mich also nun „nicht wirklich ernst nehmen“ können, weil ich mich an Recht und Gesetz halte, dann offenbart das Ihrerseits eine sehr merkwürdige Haltung.
Noch zu Ihrer letzten Behauptung („Kommt [der Fachbereich der Stadt] zum Ergebnis, das die weitere Benutzung des Radweges bestehen bleiben soll, ist das nun einmal so.“): Auch dies ist Blödsinn. Die Kommunen haben nicht die freie Wahl, ob sie Radwege benutzungspflichtig machen oder nicht. Vielmehr ist die Benutzungspflicht zu begründen (denn sie ist wie dargelegt die Ausnahme). Und dazu müssen sowohl bauliche Mindeststandards, als auch eine besondere Gefahrenlage vorhanden sein. Ist eines von beidem oder beides nicht erfüllt, darf KEINE Benutzungspflicht angeordnet werden. Siehe unter anderem auch hier: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2010&nr=106 und VwV-StvO zu § 2 Rn. 14).
Ich fahre gerne auf der Straße. Wenn die Autofahrer sich die die Regeln halten (Geschwindigkeitsbegrenzung und 1,5m Abstand zu allen Seiten) fühle ich mich auch sicher dabei. Leider ist dies zu selten der Fall. Das Problem ist somit nicht die Straße an sich, sondern dass das nicht einhalten von Sicherheitsabstand and Geschwindigkeitsbegrenzung bei keinem Autofahrar ein schlechtes Gewissen auslösen. Wie im Kommentar richtig festgestellt, ist die Ursache dazu meist fehlendes Verständnis oder fehlende Kenntnis des Autofahrers. Ein Kompromiss wäre die richtige Lösung: Geld investieren in gute, breite Radwege auf denen ich nicht an jeder Ecke Angst vor Rechtsabbiegern und Auffahrten haben muss und, solange diese nicht vorhanden sind, die 30ger Zonen frei geben.
Sehen wir der Realität doch mal ins Auge, denn es sind ja nun mal nicht die Autofahrer alleine die sich merkwürdig benehmen. Wenn ein Pkw durch eine 30er Zone fährt, ist schon oftmals zu beobachten, das der Radfahrer der vormals hinter dem Pkw war – und dabei einen Abstand von knapp über 50 cm hatte – plötzlich rechts an ihm vorbeizieht um sich dann vor ihn zu setzen. es gibt auch Radfahrer, die sich vor Pkw setzen um dann absichtlich die Pkw auszubremsen, indem er mit voller Absicht plötzlich langsam fährt. Machen wir uns also nichts vor, auf beiden Seiten gibt es Vollidioten, die es einfach nicht begreifen und sich vernünftig verhalten.
Was denn breite Radwege angeht, die wir uns so sehr wünschen, haben wir einfach nicht den notwendigen Platz um es umzusetzen – zudem fahren Radfahrer in Oldenburg doch schon zum Großteil auf der Fahrbahn, weil es in den meisten Straßen doch gar keine Radwege gibt. Und das sind ausnahmslos die 30er Zonen in Wohngebieten – die nämlich nur abseits der Hauptverkehrswege in Wohngebieten eingerichtet werden dürfen.
Herr Reins,
die von Ihnen beschriebenen Verhaltensweisen von Radfahrern, die angeblich oft vorkommen sollen, habe ich noch nie im realen Straßenverkehr wahrgenommen. Und ich fahre ziemlich viel Fahrrad in Oldenburg. Hier geht wohl Ihre Fantasie etwas mit ihnen durch.
Was Sie hingegen zurecht bemerken ist, dass wir in Oldenburg für ausreichend breite Radwege oft keinen Platz haben. Genau das ist ja unter anderem der Grund, warum immer häufiger den Radfahrern die Wahl gelassen wird, ob sie den Radweg benutzen möchten oder nicht. Denn es kann ja nicht richtig sein, Radfahrer auf zu schmale und gefährliche Radwege zu zwingen. Genau das hat auch der Gesetzgeber erkannt (schon 1998) und nun reift auch bei der Stadt diese Erkenntnis. Zum Glück!
Toll, endlich wird die latente Neigung zur Selbstjustiz durch Autofahrer mal offen angesprochen!!!
Frau Zempel-Bleys Begründung, woher beim Fahrradfahren auf der Fahrbahn die wirkliche Gefahr lauert?
Hier: Zitat „… ist allerdings nicht ganz ungefährlich, weil viele Autofahrer kein Verständnis für Radfahrer auf der Fahrbahn haben und es dementsprechend zu gefährlichen Situationen kommt.“
Weil kein Verständnis!!! und „dementsprechend“ … ja, ja ist schon klar…
Radfahren auf der Fahrbahn ist sicherer als auf dem Radweg. Das ist zum einen gelebte, persönliche ErFAHRung, zum anderen einhellige Expertenmeinung und anerkannter Stand der Verkehrsforschung. Frau Zempel-Bley sollte das wissen – wäre es anders, hätte sie ihren Beruf als Journalistin verfehlt. Allerdings macht das ihren polemischen Kommentar nur noch schlimmer, zeigt es doch, dass es offenbar lediglich darum geht, die Meinungen gegeneinander aufzubringen (genügt es denn nicht, wenn die NWZ das tut?) und für ordentlich Traffic bei der Oldenburger Onlinezeitung zu sorgen.
Frau Zempel-Bley, gerne erneuere ich hiermit mein letztjähriges Angebot einer gemeinsamen Radtour durch Oldenburg, bei der Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass das Fahren auf der Fahrbahn nicht nur sicherer, sondern auch angenehmer ist – und nebenbei ganz neue Blickwinkel eröffnet.
Wo sehen Sie denn eine Selbstjustiz der Autofahrer? Wenn Sie sich das verhalten vieler Radfahrer einmal richtig ansehen würden, wäre ihnen schon klar warum es auf der Fahrbahn auf Hauptverkehrswegen gefährlich sein kann. Bei diesem Thema scheinen sich offenbar gerne diejenigen zu Wort zu melden – und das mit einer völlig einseitigen Beurteilung der ganzen Situation – die nur sich selbst als Opfer sehen und alles anderen sind die Bösen.
Von diesem hohen Ross sollten einige einfach mal herunterkommen, sich um Sachlichkeit bemühen und ganz besonders alle Seiten der Medaille ansehen. versetzen Sie sich z.B. in die Lage eines Lkw-Fahrers, in die des Pkw-Fahrers, die des Motorradfahrers. Wenn Sie keines dieser Fahrzeuge fahren dürfen oder es nie gefahren sind, werden sie die Sache aus deren Sicht überhaupt nicht beurteilen können. Und genau das ist der Punkt: es sprechen viele nur aus der Sicht des Radfahrers, was letztendlich völlig unsachlich ist, zumal der Kraftfahrer von genau dieser Gruppe als der böse, böse Fahrer dargestellt wird.
zum Thema „Selbstjustiz“
na gut, dann nochmal für Begriffsstutzige:
„Wo sehen Sie denn eine Selbstjustiz der Autofahrer? “
wenn Sie meinen Kommentar gelesen hätten, hätte Ihnen auffallen können, dass nicht ICH davon spreche, schon gar „sehe“, sondern dass Frau Zempel-Bleys BEGRÜNDUNG, die ich absolut nachvollziehen kann, keine andere logische Folgerung zuläßt
Hier nochmals „…. weil viele Autofahrer kein Verständnis für Radfahrer auf der Fahrbahn haben und es dementsprechend zu gefährlichen Situationen kommt.”
Übersetzung? Gefährliche Situationen entstehen durch das Unverständnis von Autofahrern!!
Ich gebe Frau Zempel-Bley total Recht, aus eigener tagtäglicher Anschauung.
Im Übrigen möchte ich mich als Zwitterwesen outen: ich bin (wie die Mehrheit der Oldenburger) ein Mensch, der, sobald aus der Haustür getreten, als Verkehrsteilnehmer mit dem Rad, zu Fuß und dem KfZ, evtl. auch ÖPNV teilnimmt. Ich kenne also alle Arten der Teilhabe am städtischen Gewusel.
Da der Mensch aber scheinbar bei jeder Form seiner Fortbewegung keine „Ausbremser“ mag, hat das für mich auch keine besondere Relevanz in bezug „mit Motor“ oder „mit Eigenkraft“.
Jeder stört sich immer mal wieder an Langsameren, z.B. wenn ein Kfz vor einem nicht die maximal „erlaubte“ (nicht „angemessene“) Geschwindigkeit fährt.
Da, durch die Zunahme von KfZ-Anmeldungen als auch deren Größe sowieso das bisher erlaubte Höchsttempo von 50 innerhalb von Oldenburg nicht annähernd möglich ist, stellt eine Begrenzung auf 30km/h nur eine Anpassung an die Realität dar (Staus sind Kfz-verursacht, nicht durch die 90 Prozent anderen Verkehrsnutzer)
Die, Andere gefährdende, Spurt-beschleunigungen nach Ampelrot würde einem gleichmäßig fließendem Verkehrsfluss weichen, und auch das Einbiegen auf Hauptstrassen beschleunigen.
Schade, das ich diese Seite erst jetzt entdecke. Da habe ich ja glatt wieder den unterhaltsamen Reins verpaßt.
> Ich gebe Frau Zempel-Bley total Recht, aus eigener tagtäglicher Anschauung.
Das glaube ich nicht. Alexanderstraße, Nadorster -, Garten-, Haupt-, Edewechter Land-, Pferdemarkt, Stautor-Kreisel, Wall, Ofener -, usw usf — Alles beblaut, aber nirgends Selbstjustiz durch Autofahrer. Allenfalls wird mal gehupt, so alle 4 Fahrbahnkilometer.
Das war vor 6 Jahren tatsächlich noch ganz anders.
Herr Wiechmann; es gibt Gutachten dazu, die in jede Richtung führen! Diese Gutachten sind das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. es ist doch nun wirklich nichts neues, das Gutachten so ausfallen wie man sie haben möchte – es kommt nur auf den Auftraggeber an. Das hat mit Wissenschaft rein gar nichts zu tun. Im übrigen werden z.B. von der BaSt lediglich Statistiken ausgewertet und keine tatsächlichen Beobachtungen über einen längeren Zeitraum angestellt – eine Wissenschaftliche Arbeit aber verlangt genau das.
Im übrigen – das habe ich hier aber schon geschrieben – fahren die Radfahrer in Oldenburg schon zum überwiegenden Teil auf der Fahrbahn; es sind sicher 90% oder mehr, wo es keine Radwege gibt und auf der Fahrbahn gefahren wird – nämlich 30er Zonen und in verkehrsberuhigten Straßen. Der Gesetzgeber hat auch nicht umsonst festgelegt, das 30er Zonen nur abseits der Hauptstraßen eingerichtet werden dürfen, denn da geht es um den fließenden Verkehr den wir in Oldenburg schon lange Jahre nicht mehr haben und wir schon mehr als ein Jahrzehnt den Titel „langsamste Stadt Deutschlands“ tragen. Selbst in echten Großstädten wie Berlin und Hamburg fließt der Verkehr, nur in diesem kleinen Provinzstädtchen scheint man nicht Willens zu sein, das umzusetzen.
Fahren Sie doch so wie ich es mit dem Rad mache: Abseits der Hauptstraßen durch 30er Zonen; dort fahren Sie dann auf der Fahrbahn und alles ist völlig ungefährlich – wie ja ihre Statistiken belegen…
Die hier gestellten Forderungen von einer kleinen Gruppe Radfahrer zeigt doch nur, das sie den Verkehr tatsächlich noch weiter lahmlegen wollen, statt eben die kürzeren Wege durch die Straßenzüge zu fahren, wo sie sogar auf der Fahrbahn müssen.
Herr Reins,
schon wieder haben Sie schlicht Unrecht. Es gibt eben KEINE Gutachten, die die Sicherheit von Radwegen belegen. Sämtliche Studien, die zu dem Thema gemacht wurden, gehen in dieselbe Stoßrichtung: Radwege bieten gegenüber dem Fahren auf der Fahrbahn keinen Sicherheitsvorteil.
Und es stimmt auch nicht, dass die Auftraggeber der Studien ein solches Ergebnis gerne gehabt hätten. Im Gegenteil: Die Bundesanstalt für Straßenwesen arbeitet im Auftrag der Politik und die suchte lange Zeit händeringend nach guten Begründungen für Radwege. Doch trotz dieser Auftraggeber sind die Forscher zu keinem anderen Ergebnis gekommen, weil sie es aufgrund der vorliegenden Fakten einfach nicht konnten, so sehr sie sich das auch gewünscht hätten.
Und es stimmt ferner nicht, dass nicht auch Beobachtungen des Verkehrs im Rahmen der Studien stattgefunden hätten. diese sind sehr wohl Teil der Studien gewesen. Siehe auch hier: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/radwegsicherheit.html
Wie Sie hingegen richtig bemerken, haben wir in Oldenburg schon viele Straßen ohne Radwege, in denen der Verkehr wunderbar fließt und wenig Unfälle passieren. Das beweist, dass das Radfahren auf der Fahrbahn eben nicht gefährlich ist.
Die ganze Diskussion ist doch im Grunde lächerlich, die Forderung nach der Benutzung der Fahrbahn ist sogar noch viel lächerlicher. Radwege gibt es nur an den Hauptverkehrsadern, ansonsten fahren die Radfahrer tatsächlich nur auf der Fahrbahn. 30er Zonen haben keine Radwege, ebenso verkehrsberuhigte Zonen sind frei von jeglichem Radweg und sogar Gehwegen. Es geht bei diesem ganzen völlig unnützem Trara also tatsächlich nur um Hauptverkehrswege, wo man sich so ereifert und einige Radfahrer unbedingt auf den Hauptverkehrswegen fahren wollen. Besonders auffällig ist dabei, das es sich offenbar um einen Großteil der Wähler der Grünen handelt, die an anderer Stelle über Verkehrslärm und hohen Schadstoffausstoß lamentieren; doch merken sie nicht einmal das sie es selbst sind, die genau diese Situationen hervorrufen. Statt endlich den Kraftverkehr flüssig laufen zu lassen, sorgt man mit allen möglich Eingriffen dafür, das der verkehr noch zäher und stockender wird als ohnehin schon. ich als Radfahrer halte mich von den Hauptstraßen meist fern und fahre die „Schleichwege“, die zudem meist kürzer sind. Warum machen andere das nicht auch, denn dann haben sie doch was sie wollen: es ist nicht mehr gefährlich nach rechts abzubiegen, weil man vom motorisierten Fahrer gesehen wird. Aber nein, man beruft sich auf die Gesetzgebung die seit 1998 die Radwegbenutzungspflicht als solche aufgehoben hat, wenn die zuständige Verkehrsbehörde die Feststellung macht, das diese Pflicht dort nicht erforderlich ist. Noch viel besser sind diejenigen, die dann auf diese Gesetzgebung lautstark hinweisen, aber mit diesem Wissen nicht auf der Fahrbahn gefahren sind – immerhin hätte man ihnen nichts anlasten können, denn es gibt da ja diese gesetzliche Regelung. Es geht gar nicht darum, das man auf der Fahrbahn fahren möchte, es geht vielmehr darum, noch mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erschaffen, die sinnloser nicht sein könnten.
Studien aus der Schublade gezogen, es kommen Forderungen (vielmehr Wünsche) das ganze doch nach dem Kopenhagener Vorbild umzustrukturieren und bemerkt nicht einmal, das es aus Platzgründen gar nicht machbar ist. Auch ist immer wieder zu lesen, das die Radwege in Oldenburg nicht den Vorgaben entsprechen und die in den Verwaltungsvorschriften genannten Mindestbreiten nicht eingehalten werden; dabei wird dann aber überlesen ( es passt ja nun einmal nicht zur eigenen Forderung) das diese Breiten gewünscht sind, aber nun einmal die Örtlichkeit berücksichtigt werden muß.
Würden Radfahrer sich selbst so verhalten, wie sie es von Autofahrern fordern, wäre alles gut auf unseren Straßen, doch leider ist die Realität anders. Radfahrer nehmen sich rechte heraus, die sie nicht haben – angefangen bei der Wartepflicht bei Gegenverkehr, wenn Hindernisse (parkende Pkw o.ä.) auf ihrer Seite sind. da wird munter weitergefahren und geschimpft, weil der Pkw Fahrer, der schon die Hälfte des Weges hinter sich gebracht hat, den Mindestabstand nicht einhält. Radfahrer fahren auf der Fahrbahn wie an der Auguststraße, kommen zur Einmündung an der Ziegelhofstraße. Die dort eingerichtete Ampel zeigt Rotlicht und die Radfahrer weichen dann, um nicht vor dem Rotlicht warten zu müssen, über den vorhandenen Radweg, um dann nach der Ampel wieder auf die Fahrbahn zu wechseln. Auf der von-Finckh-Straße Ecke Sedanstraße befindet sich eine Bedarfsampel, daneben ein Kinderspielplatz. zeigt die Ampel Rotlicht, halten nur wenige Radfahrer tatsächlich vor dem Rotlicht, der Rest fährt stumpf weiter. An der Nadorster Straße Höhe Lambertistraße gibt es für die Radfahrer Stadtauswärts an der Ampel eine Haltelinie, bei der sie bei Rotlicht zu warten haben; auch dort fahren Radfahrer ohne Reaktion auf das Rotlicht weiter. An Bedarfsampeln ist regelmäßig zu beobachten, das die Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren recht gefährlich leben, denn die Radfahrer fahren weder langsamer noch halten sie an. es ist denen völlig egal, ob dort eine ältere Dame mit ihrem Rollator steht – man zieht durch und gut. An Bushaltestellen kennt man auch kein Pardon, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Von Radfahrern, die sich entgegen der Fahrtrichtung bewegen, müßte man eigentlich gar nicht mehr sprechen, doch gerade unter diesen Radfahrern befinden sich immer mehr Mütter und Väter, die ihre Ableger auf der falschen Seite führen um dort zu fahren. Das Kinder von ihren Eltern lernen und Verhaltensweisen übernehmen, scheint sie nicht zu interessieren. Das positive daran ist aber ja, das diese Eltern ihren Kindern zumindest einen Helm aufsetzen, denn es kann ja so viel passieren…
Die Gruppe der Radfahrer, die gerne Fordern obgleich es eigentlich gar nicht notwendig ist – immerhin kennen sie ja die rechtliche Situation – reden viel aber fahren nicht auf der Fahrbahn, was sie ja nun schon seit 1998 dürften. Ich frage mich, warum? Angst vor einem Bußgeld, das dann ja gar nicht verhängt werden kann – die Rechtslage ist schließlich eindeutig ? 90% der Oldenburger Straßen haben keine Radwege, wobei dann auf der Fahrbahn gefahren wird; freigegebene Gehwege müssen nicht benutzt werden und mussten noch nie benutzt werden.
Was also wollen diese Radfahrer eigentlich überhaupt; es ist doch lediglich viel Lärm um nichts!
Jetzt fahre ich seit sehr vielen Jahren ausschließlich mit dem Rad und habe mein Auto abgeschafft, doch ist es mir nie in den Sinn gekommen so einen Zirkus zu veranstalten, der absolut unnötig ist.
Und solange die Polizei ihre Aufgabe nicht wahrnimmt, Radfahrer mit Bußgeldern zu belegen, die entgegen der Fahrtrichtung fahren (in der Dunkelheit sogar ohne Licht), sich mit ihrem Smartphone beschäftigt statt auf die Straße zu schauen oder Radfahrer auf der Fahrbahn benehmen wie eine Axt im Walde, sollte man keine Forderung stellen die im Grunde nachrangig sind.
Autofahrer werden gerne als böse Buben hingestellt – sicher gibt es da echte Vollidioten – doch wann fährt mal ein Autofahrer in der Stadt entgegen der Fahrtrichtung bei zweispurigem Verkehr? Wann fährt ein Autofahrer bei völliger Dunkelheit ohne Licht? Wann fährt ein Autofahrer rechts an einer Rotlicht zeigenden Ampel rechts vorbei um anschließend wieder auf die Fahrbahn zu fahren?
Ganz besonders mag ich Radfahrer, die selbst eine Fahrerlaubnis haben und sich auf dem Rad wie eine Wildsau benehmen.
Aber wie schon gesagt, will man wirklich einfach nur die Radfahrer auf die Fahrbahn bringen oder doch tatsächlich den verkehr noch weiter abbremsen, um den Individualverkehr aus der Stadt zu bekommen? Dann aber müssten mehr Maßnahmen erfolgen, um diejenigen mobil zu halten, die es sein müssen. Doch da unternimmt man seitens der Stadtverwaltung nichts und die VWG kann nicht einmal einige zusätzliche Haltestellen einrichten, um noch mehr Bereiche zu erfassen. Wenn man also den Pkw von der Straße haben will, muß man Möglichkeiten anbieten um zukünftig ohne Pkw schnell von A nach B gelangen zu können.
Hier aber zäumt man das Pferd wieder einmal von hinten auf und wundert sich, warum es nicht den gewünschten Erfolg gibt. Warum zum Teufel ist man in der Verwaltung nicht in der Lage – ganz besonders auch die Grünen im Stadtrat sollten sich unbedingt angesprochen fühlen – einen Gedanken zuende zu denken? Was hier geschieht ist nichts halbes und nichts ganzes, sondern lediglich eine wirre Idee von einigen wenigen, die sich ansonsten keine Gedanken zum Gesamtbild machen.
… Und die tl;dr-Fassung des obigen Kommentars lautet: Blablablaflennblablamotzblaachmenno.
Herr Reins,
ich will nur kurz ihre Fehler korrigieren:
1. Auch dort, wo von der Stadt illegal ein blaues Radwegschild aufgestellt wurde, muss man weiterhin auf dem Radweg fahren. Sonst gibt es sehr wohl ein Bußgeld. Man kann in diesen Fällen gegen die Anordnung der Benutzungspflicht klagen, aber erst, wenn das blaue Schild tatsächlich abmontiert wurde, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Was Sie hier ständig vorschlagen, ist illegale Selbstjustiz!
2. Die vorgeschriebenen Breiten für benutzungspflichtige Radwege sind genau das: vorgeschrieben. Und nicht etwa bloß „gewünscht“, wie Sie das schreiben. Ein Blick in VwV-StvO zu § 2 Rn. 14 würde Ihnen vielleicht auf die Sprünge helfen. Oder schauen Sie zum Beispiel hier: http://www.adfc-hessen.de/archiv/pressemitteilungen/2013_07_16.html
P. S.: Wer soll Ihnen eigentlich noch abkaufen, dass Sie kein Auto haben und viel mit dem Fahrrad unterwegs sind?
Dann lesen die doch noch einmal die einschlägigen Texten, in denen nämlich klar und deutlich nachzulesen wäre, das ein Radweg dann nicht benutzt werden muß, wenn er z.B. nicht zumutbar ist. Demnach darf ein Radfahrer sehr wohl die Fahrbahn benutzen und wird nicht mit einem Bußgeld belegt.
Wenn man also Verwaltungsvorschriften benennt, sollte man sie gefälligst auch lesen und sich nicht alles zurechtbiegen, wie es einem gerade passt.
Um Himmels Willen, Frau Zempel-Bley. Dieser Kommentar ist doch wohl hoffentlich nur ein Klick-Fänger und nicht Ihre tatsächliche Meinung!
Ich erkenne ja an, dass sie es auf die Seite des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geschafft haben. Aber zwei Zitate rüber zu kopieren reicht für eine Recherche dann eben doch nicht aus. Das Sonderprogramm der Landesregierung gilt natürlich insbesondere für Radwege an kommunalen Straßen außerorts. Innerorts stellt sich eine ganz andere Situation dar. Wie die aussieht, scheint sie aber herzlich wenig zu interessieren. Sie denken wie vorgestern in einer Übermorgenstadt. Da ist es klar, dass Meinung und Wissen nicht so recht zueinander finden wollen.
Die Argumente gegen die Radwegebenutzungspflicht zähle ich hier nicht noch mal auf. Wenn Sie sie bisher nicht verstanden haben (wollen), dann wird sich das hier auch nicht ändern. Schade, denn der „Vernunftfan“ versucht es noch mal in sehr guter Form.
Und argumentieren Sie bitte nicht mit dem Unverständnis der Autofahrer. Das wäre das Recht des Stärkeren, der den Schwächeren so lange gefährdet, bis dieser sich freiwillig zurückzieht. Und das ist sowas von vorgestern und einer Übermorgenstadt nun wirklich unwürdig!
Warum aber fahren die Oldenburger Radfahrer entgegen den Vorgaben der“Experten“ nicht freudig auf der Straße am Damm, auf der Auguststraße, auf dem Bahndamm und anderswo, wo es jetzt erlaubt ist ? Das sollte doch zu denken geben. Sind diese Radfahrer alle beratungsresistent und zu blöd, die Vorteile zu erkennen ? Muss man ihnen anhand offenbar unumstößlicher Wahrheiten (Gutachten: Ich lach mich weg…) ihre Welt neu erklären ? Sehr seltsam, das alles !
Und Reins ist mal wieder völlig daneben ! Er erkennt gar nicht, dass die Autorin ebenfalls gegen die Benutzung der Hauptverkehrsstraßen durch Radfahrer schreibt, sondern sondert wieder völlig ungehemmt seine Ergüsse gegen Radfahrer („Wildsau“) ab und merkt scheinbar überhaupt nichts mehr. Kinder verstehen keine Ironie. Manche Leser auch nicht…
Moin Karlstadt,
das lässt sich mit dem Thomas Theorem erklären: „Wenn die Menschen Situationen als wirklich definieren, sind sie in ihren Konsequenzen wirklich.“
Ein Radfahrer, der den Hochbordradweg als sicherer empfindet, der wird ihn benutzen. Egal was wir alle sagen. Es ist ein subjektives Sicherheitsgefühl. Das wird man aus den Köpfen nicht so leicht heraus kriegen.
Vor allem nicht, solange es immer wieder solch Kommentare gibt, die ebenfalls subjektiv argumentieren, die Faktenlage missachten und so die verfestigten Meinungen stützen.
Genaueres dazu auch hier: http://itstartedwithafight.de/2014/10/14/brauchen-wir-uberhaupt-eine-radverkehrsfuhrung/
Die Benutzungspflicht sollte aufgehoben werden, damit Radfahrer die Möglichkeit haben, da zu fahren, wo es sicherer ist – auf der Straße. Wer das nicht will, kann ja weiterhin auf dem Radweg fahren, der sich in der Regel ja nicht in Luft auflöst…
Verzeihen Sie, lieber Daniel, dass ich, gefangen im Gefängnis subjektiver Wahrnehmung, die objektive „Faktenlage“ einfach so ignoriere und mir ein Trugbild von der Realität zusammenpuzzle. Die Welt existiert durch Wahrnehmung, und meine ist eben lückenhaft. Können Sie eigentlich argumentieren, ohne beleidigend zu werden ? Ich werde mir erlauben, weiterhin „solch Kommentare“ zu posten, auch wenn ich die objektive Faktenlage nicht weiterbringe. Nachdem ich mehrfach – auch nachts allein auf weiter Flur mit lediglich einem Auto als Verkehrspartner – bei Benutzung der Straße gefährdet, angehupt und anpöbelt worden bin, benutze ich auch nach Kenntnis der Gutachten, die mir objektiv ein anderes Bild der Realität zu zeigen vermögen, wieder den „Hochbordradweg“. Verzeihen Sie mir noch einmal bitte, dass Leute wie meine Wenigkeit in ihrer Fehlerhaftigkeit den Gang der Dinge vielleicht aufhalten und „verfestigte Meinungen stützen“. Ich schäme mich dafür.
Um hier mal einem möglichen Missverständnis vorzubeugen: Mit „solch[e] Kommentare“ bezog sich Daniel sicherlich auf den von Frau Zempel-Bley, nicht auf Ihren.
Ruhig Blut, Karlstadt. Mit „solche Kommentare“ meinte ich natürlich den, um den es hier eigentlich geht – von Katrin Zempel-Bley.
Ihnen wollte ich nur eine Erklärung bieten, weil Sie ja fragen, warum die Oldenburger weiterhin nicht auf der Straße fahren.
Hallo Daniel, na, da bin ich aber froh. Sie haben aber hoffentlich auch erkannt, dass Frau Zempel-Bley einen „Kommentar“ geschrieben hat, der zu den meinungsäußernden Texten gezählt wird. Da kann, nein, da muss sie ihre subjektive Sichtweise – die sich hier mit meiner deckt – abfassen. Dass Andersmeinende damit dann nicht zufrieden sind, liegt in der Natur der Sache. Und dass die dann – wie Sie – meinen, sachlich und objektiv, ja wie Beamte „nach Faktenlage“ zu argumentieren, ist Teil der Verblendung.
Also ich war heute mit dem Auto in der Bremer Innenstadt unterwegs. Blaue Schilder, die eine Radwegbenutzungspflicht bewirken, konnte ich kaum finden. Die vielen Unfälle die immer wieder vorhergesagt werden, haben allerdings auch nicht stattgefunden…
Die wenigsten Radfahrer verunglücken wahrscheinlich in Los Angeles, weil gar nicht vorhanden…
Zum Thema Selbstjustiz:
In Oldenburg findet man ganz häufig das Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg), bei dem die Stadt aus dem waagerechten Trennstrich einen nach links zeigenden Pfeil gemacht hat. Dieses Zeichen ist natürlich ungültig, weil nicht eindeutig, man muss es nicht beachten.
Ferner gibt es in OL häufig die Situation, dass ein Radweg in einer Fahrtrichtung beidseitig angeordnet ist (z. B. von der Innenstadt kommend Richtung Amalienbrücke). Auch hier gibt es keine Radwegebenutzungspflicht, man darf rechts den Radweg benutzen, links hingegen ist es verboten (auch wenn die Schilder anderes suggerieren: § 44 VwVfG Abs. 2 ).
Blaue Schilder parallel zur Fahrbahn sind ebenfalls ungültig (Ausnahme: Halteverbot).
Es ist beeindruckend, das gerade jemand, der eben keine Unfallschwerpunkte sieht – gerade an der Bremer Heerstraße -, durch eine Eingabe (als Einzelperson!) die Radwegbenutzungspflicht zwischen Dählmannsweg und Herrenweg aufheben ließ, um jetzt auf dem Teilstück auf der Fahrbahn fahren zu dürfen.
Da muß eine einzelne Person aber schon sehr viel gute Kontakte haben, um so etwas durchzusetzen.
Offenbar ist die Stadt Oldenburg mit ihrem zuständigen Fachbereich nicht wirklich objektiv, denn an wirklich gefährlichen nicht Willens, etwas grundsätzlich zu ändern – schließlich ist noch nie etwas passiert.
http://www.nwzonline.de