Stadion-Neubau: Zweiter Anlauf für Finanzierung
Oldenburg (pm/ki) Der Rat der Stadt Oldenburg unternimmt am Montag, 28. Oktober, einen zweiten Versuch, eine rechtssichere Finanzierung des geplanten Stadion-Neubaus an der Maastrichter Straße auf den Weg zu bringen. In der Sitzung am 30. September war ein Beschluss über das weitere Vorgehen auf Antrag der CDU vertagt worden. Nun legt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann dem Rat einen modifizierten Beschlussvorschlag vor. Er sieht vor, dass die Stadt einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 15 Millionen Euro an die Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG leistet. Neu hinzugefügt wurde, dass der durch die städtische Eigenkapitaleinlage erwartete jährliche Liquiditätsüberschuss der Stadiongesellschaft an den städtischen Haushalt zurückgeführt werden soll.
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Der Beschlussvorschlag sieht außerdem vor, dass die Eigenkapitalstärkung in mehreren Tranchen ausgezahlt wird, abhängig vom Baufortschritt und dem tatsächlichen Finanzbedarf.
Eigenkapitalzuschuss von bis zu 15 Millionen Euro
„Mit diesen Anpassungen erreichen wir zweierlei: Zum einen tragen wir den Hinweisen der Kommunalaufsicht Rechnung. Zum anderen berücksichtigen wir die Möglichkeit einer späteren Rückzahlung der Kapitaleinlage“, erläutert Oberbürgermeister Krogmann. „Die Kommunalaufsicht hat uns deutlich gemacht, dass wir den Eigenkapitaleinsatz maximieren müssen, um den Umfang der Bürgschaften zu minimieren. Die 15 Millionen Euro sollen als Höchstsumme festgelegt werden. Der Einsatz eigener Mittel hat den Vorteil, dass die Zins- und Tilgungslast erheblich sinken wird.“ Krogmann geht davon aus, dass die Ratsmehrheit, die im April für den Stadionneubau gestimmt hat, mit diesen Anpassungen bereit ist, die nächsten Schritte zu gehen.
Im Einklang mit EU-Beihilferecht
Nach Prüfung durch eine beauftragte Anwaltskanzlei kann der Stadion-Neubau im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht finanziert werden. Unter Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ließe sich ein zeit- und kostenaufwändiges Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission vermeiden. Die EU-Beihilfegrenze für Investitionen in Sportinfrastrukturen liegt bei bis zu 33 Millionen Euro. Dieser Wert kann beim Oldenburger Stadionprojekt eingehalten werden, da sowohl der Wert des zu übertragenden städtischen Grundstücks (vorläufig auf bis zu 18 Millionen Euro geschätzt) als auch der geplante Eigenkapitalzuschuss von maximal 15 Millionen Euro als Investitionsbeihilfen gelten.
Abstimmung mit Land und Bund
Um sicherzugehen, soll das Prüfergebnis der Anwaltskanzlei mit den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene abgestimmt und gegebenenfalls über den Bund mit der EU-Kommission erörtert werden. Sollte die EU-Kommission wider Erwarten ein Notifizierungsverfahren verlangen, wird dieses umgehend eingeleitet. Solche Verfahren dauern in der Regel zwischen neun und 15 Monaten.
Bürgschaft über Restsumme
Ursprünglich war geplant, den rund 50 Millionen Euro teuren Stadion-Neubau vollständig durch Kredite der Stadiongesellschaft zu finanzieren. Eine Bürgschaft in dieser Höhe, die die Stadt für die Kreditaufnahme ihrer Tochtergesellschaft hätte übernehmen müssen, wurde jedoch von der Kommunalaufsicht als nicht vertretbar eingestuft. Wenn die Stadt jedoch maximal 15 Millionen Euro aus eigenen Mitteln einbringt, sieht die Kommunalaufsicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bürgschaft für die restlichen Kreditsummen.
Verzögerung der Umsetzung
Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht hat bereits zu Verzögerungen im Projekt geführt. So kann der Auftrag für die technische Beratung zur Vorbereitung des Totalunternehmer-Verfahrens erst nach dem Ratsbeschluss am 28. Oktober ausgeschrieben werden. Eine Inbetriebnahme des Stadions im Jahr 2027 ist daher nicht mehr realistisch. Derzeit wird mit einer Fertigstellung Ende des zweiten Quartals 2028 gerechnet.
Mehr zum Stadion-Neubau
Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 15. April 2024 den Bau eines neuen Fußballstadions für den Profisport beschlossen. Das Stadion soll 10.000 Plätze umfassen, mit einer Ausbaureserve auf 15.000 Plätze. Alle Gutachten, Untersuchungen und Konzepte sowie weitere Informationen zum Stadion-Neubau sind online unter www.oldenburg.de/stadion-neubau zu finden.
19 Kommentare
Ein Steuergeschenk (derzeit noch ca. 80 Mio., in vier Jahren sicherlich 100 Mio.?) mit derartigen Tricks und Winkelzügen nur für einen privaten, zu eigenen Leistungen nicht fähigen Oldenburger Fussballklub zu „finanzieren“, für eine zeitlich nicht erkennbare und absehbare „VfB-Bundesligatauglichkeit“ geeignet, sollte insbesonders der SPD-Ratsfraktion die Schamesröte ins Gesicht treiben. Besonders peinlich: „aus Angst?“ wurde mit einem weiteren Trick eine Entscheidungs-Beteiligung der OldenburgerInnen vorsätzlich verhindert, weil nicht gewollt. Der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss (der noch nicht einmal verfahrensrechtlich zwingend ist) wurde Monate vor dem eigentlichen Beschluss gefasst. Damit war nach der Kommunalverfassung eine Bürgerbeteiligung ausgeschlossen. Erst ein Jahr später wurde der Planungsauftrag für die Bauleitplanung vergeben und nochmal Monate später wurde der Aufstellungsbeschluss noch einmal gefasst. Das ist „überzeugend“, und die BürgerInnen werden hier mit dem „Stadion-Neubau“ nicht nur finanziell vom Oberbürgermeister und seiner Ratsmannschaft über den Tisch gezogen. Verantwortungslos bis beschämend, die Kosten für solche Selbstgefälligkeit tragen die Bürgerinnen und Bürger.
Der Rat hatte bereits im April darüber abgestimmt, sofort ein Notifizierungsverfahren einzuleiten. Allerdings hat Herr Krogmann diesen Ratsbeschluss nicht umgesetzt. Warum nicht, Herr Krogmann? Sind Ratsbeschlüsse nicht bindend? Wozu also Ratsbeschlüsse, wenn diese nicht umgesetzt werden. Und das ist sicher nicht das einzige Merkwürdige an der Arbeit des Verwaltungschefs.
Im September wurde der Antrag, für das zweite Stadion in die Rücklagen zu greifen, vertage. Oberbürgermeister Krogmann fragte, welcher Informationsgewinn sich zur Finanzierung des Stadions noch ergeben sollte. Da hatte der oberste Dienstherr selbst schon die Information über die drastische Verschlechterung der städtischen Finanzen, die den Ratsmitgliedern zwei Tage später kredenzt wurde.
Nun hat der Rat die unbequeme Aufgabe, Steuererhöhungen zu minimieren, Einschnitte abzufedern und die Handlungsfähigkeit der Stadt zu schützen. Aber wo wollen CDU, FDP und SPD sparen?
Aber an welchen derzeit gebotenen kommunalen Leistungen wollen die Ratsmitglieder zum Erreichen der oben genannten Ziele sparen? Und wo wollen Sie zusätzliche Einsparungen für die Finanzierung eines zweiten Stadions herkommen?
In dem Artikel geht es um die Tricks der finanziellen Investitions“möglichkeiten“. Raubbau an den städtischen Rücklagen und den künftigen Steuereinnahmen. Aber es gibt dazu auch noch einen jedes Jahr anfallenden finanziellen Zuschussbedarf. Je nach Ausführung (Zuschauerzahl, Parkdeck) gibt es einen jährlichen Zuschussbedarf von min. 2,5 Mio Bürgergeld, auf Dauer. Geld für ein totes Stück Rasen, das auf Grund der Vorschriften des DFB nur an wenigen Spieltagen im Jahr benutzt werden kann. Geld für eine „Mannschaft“, die wie ein lahmer Gaul leistungsunwillig auf dem Weg in die 5. Spielklasse ist. Vor allem ist es Geld, das den BürgerInnen vorenthalten wird, und damit nicht für notwendige Massnahmen für die Allgemeinheit zur Verfügung steht. Keine Stadion-Neubau-Millionen für Oldenburger Hooligans!!
Hallo Herr Murdfield.
Ich habe auch einen Kommentar abgeben wollen. Leider ist dieser wie auch meine Nachfrage „wo er denn bliebe“ weder veröffentlicht noch beantwortet oder begründet worden. Sie wissen sicher wie lange sowas dauern kann.
Meine persönliche Erfahrung, auch mit den unterschiedlichen Freischaltungszeitpunkten, ist ein ausgesprochen fairer Umgang durch die Redaktion. Ob je ein Kommentar von mir nicht freigeschaltet wurde, ich weiss es nicht, ich führe kein Buch darüber.
Lieber Herr Murdfield.
Hochachtung habe ich vor ihrer sachlichen Darstellung und würde mir das, verbunden mit Transparenz, von Herrn Krogmann und seiner SPD-Fußballtruppe auch wünschen. Man muss schon sehr an sich halten, um der Gefahr einer Radikalisierung noch entgehen zu können bei dem feudalherrschaftlichen Verhalten unserer Stadtväter und merkwürdigerweise auch Stadtmütter (BSW und CDU). Unweigerlich stellt sich eine Verbindung zur gestrigen Abendsendung in 3sat „Luther“ her. Das Volk muss dumm bleiben und zahlen. Hier ein Zitat von Noam Chomsky (US -Wissenschaftler) „Die Mehrheit der (gewöhnlichen) Bevölkerung versteht nicht, was wirklich geschieht. Und sie versteht noch nicht einmal, dass sie es nicht versteht.
Die vfb- Fans nehmen für sich gerne die „demokratische“ Abstimmung(Fraktionszwang) vom April in Anspruch. Dass das Ergebnis dieser Abstimmung ebenso die sofortige Einleitung eines Notifizierungsverfahrens und die eindeutige Absage von Geldern aus Rücklagen beinhaltete, wird von den Befürwortern gerne unter den Tisch gekehrt.
Guten Tag.
Ich habe hier einen Kommentar geschrieben und versandt. Gibt es bei nichtveröffentlichung möglicherweise eine Rückmeldung? Da ich weder einen Hasskommentar noch etwas verunglimpftendes schrieb würde ich mich über eine Antwort freuen.
Guten Abend, wir danken für Ihren Kommentar. Selbstverständlich wird er freigegeben. Leider können wir nicht 24/7 die Beiträge freischalten. Sollten wir einen Hasskommentar nicht freischalten, geben wir dazu keine Info. Wir müssten ansonsten täglich mehrere unsägliche Diskussionen führen. Aber wer freundlich bleibt, kann und soll hier seine Meinung sagen.
Guten Morgen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich und bitte um Entschuldigung für meine Ungeduld!
Liebe Grüße
Harold Sternath
(Steuerbürger der Stadt Oldenburg)
Einen hab ich noch. Wenn denn die ach so positiv gestimmten Ratsmitglieder in die Realität zurück finden, werden sie feststellen, dass diese Art von „Stadtentwicklung“ nicht zu den Vorschriften des Baugesetzbuches passt. Dort steht schon im § 1, dass ein Bebauungsplan aufzustellen ist, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung“ erforderlich ist. Nun gut, ein Hamburger Planungsbüro arbeitet derzeit daran. Aber, dieses Steuergeschenk für den VfB Oldb ist als die hier vorgesehene „Gefälligkeitsplanung“ rechtlich unzulässig. Nun wird wohl deshalb, um eine Normenkontrolle zu erschweren, die Bauherrin („Stadiongesellschaft?“) zeitig einen Bauantrag stellen, um vor einem Satzungsbeschluss eine (vorzeitige) Planreife feststellen zu lassen, um ggf. vorweg schon Fakten mit Teilbaugenehmigungen zu schaffen. Dann könnte aber die Gemeinde Oldenburg (im eigenen Wirkungskreis) im Vorgang des „Einvernehmens“ mit der Baugenehmigungsbehörde (im übertragenen Wirkungskreis) wohl ziemliche Probleme bekommen, um einen rechtssicher begründeten Ausweg zu finden. Nach alledem sollten sich die Ratsmitglieder überlegen, ob ihre Entscheidung noch im Einklang mit dem Wählerauftrag steht. Aber der Meinung des Wahlvolks wurde ja „vom Olymp“ schon eine Absage erteilt.
Hallo Herr Murdfield.
Wie mir zu Ohren gekommen ist, hat der OB Krogmann in mindestens einem Bescheid an eine oldenburgische Bildungseinrichtung, in dem Mittelkürzungen mitgeteilt wurden, hinzugefügt: „Das liegt aber nicht am Stadionbau“!
Verifizieren konnte ich es noch nicht; aber sollte es so sein, dann frage ich mich: Wo bleibt der Aufschrei aus dieser Einrichtung.? Wovor hat man Angst oder ist es die Gleichgültigkeit, die ob der Interessenpolitik immer mehr um sich greift.
Müsste man einem Verwaltungschef und der zuständigen Verwaltung nicht sein Misstrauen aussprechen, wenn Beschlüsse nicht umgesetzt werden? Müsste man als gewähltes Ratsmitglied nicht Rechenschaft fordern von einem Verwaltungchef, der Ratsbeschlüsse nach eigenem Gutdünken umsetzt oder eben auch nicht? Stattdessen nicken mal wieder(fast) alle ab und Herr Krogmann kann weitermachen wie er will. Wer ist Vorgesetzter vom Verwaltungschef? Wer kontrolliert den?
Fragen über Fragen……
Lieber Lars, liebe Oldenbürger.
Als mündiger Steuerbürger, der sehr viele Kontakte in alle Bereiche pflegen darf, habe ich erfahren müssen, dass außer VfB – Mitglieder und Fans kaum ein befragter Oldenburger für das 2.Stadion ist. Nun ist es leider so, dass wir keine von der Allgemeinheit gefüllte Steuerkasse haben, in die wir mal eben reingreifen können um teure Anwälte zu bezahlen. Das ist aber aktuell auch die einzige Hürde, die noch davon abhält eine Klage gegen diese NICHT autorisierten Macher anzustrengen. Sicher findet sich aber dafür noch ein Sponsor in der Wirtschaft. Denen passt das Cäsarengehabe nämlich rein garnicht.
Nach meinem Dafürhalten gibt es noch nichts, wogegen zu klagen sein könnte, vor Gericht. Der Rats-Beschluss vom April war nur eine Willenskundgebung. Klagemöglichkeiten ergeben sich m.E. erst im Zuge des Bauleitplanverfahrens und des Baugenehmigungsverfahrens. Beschwerden bei der Kommunalaufsicht oder dem Amt für regionale Entwicklung, z.B. Fachaufsichtsbeschwerden, sind natürlich möglich, aber leider ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister nicht möglich, der hat keinen Vorgesetzten. Der kann allerdings vom Rat abgewählt werden. (Kleiner Scherz im Zusammenhang mit dem Stadion.)
Müsste der Rat einen OB einstimmig abwählen?
Siehe § 82 Nieders. Kommunalverfassung, dann sind ¾ notwendig.
Die Kommunalaufsicht könnte ja ggf. mal „angestrengt“ werden. Das wäre schonmal ein Anfang. Hoffentlich schauen die dann mal genauer hin. Mehr als sich das wünschen kann man zur Zeit nicht.