Oldenburg

Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt Anklage gegen zwei Polizeibeamte.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt Anklage gegen zwei Polizeibeamte.
Foto: Marco / flickr.com; Lizenz: CC BY 2.0

Oldenburg (pm) Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen einen 23-jährigen und einen 24-jährigen Polizeibeamten Anklage erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen 23-jährigen Mann zunächst in Gewahrsam genommen und ihn pflichtwidrig in einem objektiv orientierungslosen und alkoholisierten Zustand auf dem Parkplatz des Real-Warenhauses im Gewerbegebiet Stubbenweg abgesetzt zu haben.

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Den beiden Polizeibeamten wird zur Last gelegt, die Orientierungs- und Wegefähigkeit des Mannes nicht geprüft zu haben. Die Ermittlungen hätten ergeben, so die Staatsanwaltschaft, dass das Absetzen des Mannes auch wegen eines Folgeeinsatzes nicht erforderlich gewesen ist. Der Mann wurde im Anschluss auf der Oldenburger Straße in Rastede von einem Auto erfasst und erlag später in einem Krankenhaus in Oldenburg seinen Verletzungen. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, diesen möglichen Geschehensablauf nicht vermieden zu haben.

Ein Tatverdacht wegen einer Aussetzung mit Todesfolge hat sich im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt. „Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass den Angeschuldigten eine Hilflosigkeit des Mannes positiv bekannt war oder sie diese ernsthaft in Rechnung gestellt haben“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Wegen der besonderen Bedeutung der Sache wurde die Anklage vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben. Das Gericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden. Eine fahrlässige Tötung wird im Falle einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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4 Kommentare

  1. Kuni Lingus
    3. Mai 2018 um 12.21 — Antworten

    Das war doch klar! Wenn es der Polizei passt, dann sind die Beamten ahnungslos und handeln mit bester Absicht! Man hört ja nie was davon, das Polizeibeamte auch nur Menschen sind und genauso mit privaten Problemen belastet wie alle Anderen. Da verhalten sie sich auch mal wie alle Anderen und nutzen ihre Macht schon mal aus. Wäre ja auch nicht das erste Mal, daß betrunkene/Obdachlose einfach, aus Frust, irgendwo ausgesetzt worden wären…

  2. Miss Mutig
    3. Mai 2018 um 13.41 — Antworten

    So, so, lt. Staatsanwaltschaft war den Beamten also die Hilflosigkeit des Mannes nicht bekannt. War ja nicht anders zu erwarten, auch wenn es jedem Halbblinden aufgefallen wäre, dass die Orientierungs- und Wegefähigkeit des Mannes nicht mehr gegeben war. Wären die beiden Beschuldigten keine Polizisten sondern „normale“ Bürger, dann wären sie längst zu langen Haftstrafen und Schadenersatz für die Hinterbliebenen verurteilt worden. So ist davon auszugehen, dass das Verfahren am Ende gar nicht erst eröffnet oder gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt wird.

    Ich will dabei das Verhalten des Mannes selber natürlich auch nicht gut heißen. Hätte er nicht randaliert, wäre es nie zu der Maßnahme der Polizei gekommen. Aber gerade die Polizei hat eine besondere Verantwortung, eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Es kann nicht sein, dass gerade solche Beamte einen offensichtlich hilflosen Mann – und das ist für mich das Entscheidende – bewusst an seiner Wohnung vorbei bis zu einem weit entfernten Supermarktparkplatz fahren und dort aussetzen. Das ist auch mit einem evtl. Folgeauftrag nicht zu erklären, denn dann hätten sie den Mann ja an seiner Wohnung aussetzen können, an der sie schon vorbei gefahren sind. Hier ging es den Beamten eindeutig nur darum dem Mann eine „Lehre zu erteilen“. Und diese „Lehre“ hatte tödliche Folgen. Jetzt müssen diese Beamten auch dafür einstehen! Alles andere wäre ein Skandal! Aber, wie gesagt, ich vermute, dass es so kommt, dass die beiden nichts zu befürchten haben.

  3. W. Lorenzen-Pranger
    3. Mai 2018 um 16.31 — Antworten

    Daß bei der Polizei längst etliches im Argen liegt, ist nicht gerade neu. Ob zu unrecht abkassiert wird, so bald einer einen etwas besseren Posten ergattert hat, wie im Fall Rainer Wendt oder André Schulz ( https://www.shz.de/regionales/hamburg/betrugverdacht-gegen-andre-schulz-beweismittel-werden-ausgewertet-id19676211.html ) – mit Hilfe einer ganz bestimmten „konservativen“ Partei, versteht sich – oder ob ganz einfach auch mal Willkür aus Frust – bis hin zu unübersehbaren Straftaten https://www.vice.com/de/article/zmgqge/die-polizei-hat-150-linke-stundenlang-in-einem-zug-festgehalten , alles zusammen ergibt alles, nur kein gutes Bild von der Polizei. Mal sehen, was hier https://www.merkur.de/politik/polizei-stuermt-fluechtlingsheim-ellwangen-mehrere-verletzte-auf-beiden-seiten-afrikaner-gefasst-zr-9835755.html irgendwann noch alles an Fehlverhalten aufgedeckt werden wird. Und in die Vergangenheit will ich gar nicht erst gehen…

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