Polizei warnt vor Elektrofahrrädern mit Gasgriff in Oldenburg und Ammerland
Die Polizei in Oldenburg und dem Ammerland hat vor der Nutzung von Elektrofahrrädern mit Gasgriff gewarnt. Wie die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland am 10. Oktober um 10:09 Uhr mitteilte, fallen solche Fahrzeuge derzeit vermehrt im Straßenverkehr auf und werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, da der Motor auch ohne Treten aktiviert werden kann.
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Für E-Bikes mit Gasgriff bis 500 Watt und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten besondere Vorschriften: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und für Fahrer ab Geburtsjahrgang 1. April 1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 90 Euro, Punkte in Flensburg und Fahrzeugstilllegungen.
Die Polizei wies zudem darauf hin, dass diese Fahrzeuge der 0,5-Promille-Grenze unterliegen und Radwege nur mit dem Zusatzschild ‚E-Bikes frei‘ befahren werden dürfen. Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h, die nur beim Treten unterstützen, gelten dagegen weiterhin als Fahrräder.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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