Blaulicht

Polizei warnt vor Elektrofahrrädern mit Gasgriff in Oldenburg und Ammerland

via dts Nachrichtenagentur

Die Polizei in Oldenburg und dem Ammerland hat vor der Nutzung von Elektrofahrrädern mit Gasgriff gewarnt. Wie die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland am 10. Oktober um 10:09 Uhr mitteilte, fallen solche Fahrzeuge derzeit vermehrt im Straßenverkehr auf und werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, da der Motor auch ohne Treten aktiviert werden kann.

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Für E-Bikes mit Gasgriff bis 500 Watt und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten besondere Vorschriften: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und für Fahrer ab Geburtsjahrgang 1. April 1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 90 Euro, Punkte in Flensburg und Fahrzeugstilllegungen.

Die Polizei wies zudem darauf hin, dass diese Fahrzeuge der 0,5-Promille-Grenze unterliegen und Radwege nur mit dem Zusatzschild ‚E-Bikes frei‘ befahren werden dürfen. Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h, die nur beim Treten unterstützen, gelten dagegen weiterhin als Fahrräder.

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    11. Oktober 2025 um 10.18 — Antworten

    Und immer schön weiter zur Verwirrung beitragen. Die ganze Straßenverkehrsordnung gehört dringend mal überarbeitet. Ob nun mit oder ohne treten, zwanzig kmh ist weniger als fünfundzwanzig, da könnte es eigentlich egal sein, wie das Ding angetrieben wird. Ich habe bisher auch angenommen, ab da wärs mal egal. Führt endlich „Führerscheine“ für Fahrradfahrer ein, die sind längst meist viel schneller als fünfundzwanzig und fahren oft absolut chaotisch, eine einfache Abfrage der wichtigsten Verkenrsregeln und ein einfacher Nachweis darüber reicht, keiner kann sich beim Unfall mehr rausreden. Bis zu fünfundvierzig kmh (was soll das, warum nicht fünfzig?) solls das denn gewesen sein. Behördenirrsinn wohin man sieht.

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