Osnabrücker Versammlung darf mit Auflagen stattfinden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine für Samstag auf dem Nikolaiort in Osnabrück geplante Kundgebung unter Auflagen stattfinden darf. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Die Versammlung zum Thema „Great Reset der deutschen Außenpolitik“ war zuvor von der Stadt untersagt worden.
Die Stadt Osnabrück hatte die Kundgebung mit Verweis auf Beschwerden aus der Bürgerschaft und von Gewerbetreibenden verboten. Bei früheren Versammlungen des Veranstalters am Nikolaiort hatte es Lärmbelästigungen gegeben.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte das Verbot zunächst bestätigt, das Oberverwaltungsgericht sieht nun aber Auflagen als ausreichend an.
Die Auflagen umfassen unter anderem eine Lärmbegrenzung auf 70 Dezibel, Mindestabstände zu Gastronomiebereichen und festgelegte Ruhezeiten. Der Veranstalter rechnet mit 30 bis 50 Teilnehmern.
Die Entscheidung basiert auf einem Kooperationsgespräch zwischen Stadt und Veranstalter.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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