Oberverwaltungsgericht bestätigt Quadratwurzelmaßstab für Straßenreinigungsgebühren
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berechnung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Quadratwurzelmaßstab in Seelze und Barsinghausen für rechtmäßig erklärt. Der 9. Senat urteilte am 20. August, dass die Gebührenbemessung auch für übergroße Grundstücke in Ortsrandlage ohne Kappungsgrenze mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit vereinbar ist.
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In acht Berufungsverfahren änderte das Gericht damit frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover und wies die Klagen weitgehend ab.
Lediglich für Sommerdienst-Gebühren des Jahres 2021 in Seelze gab es eine teilweise Korrektur, da die damalige Satzung keine Regelung für geteilte Reinigungsklassen vor einer Grundstücksgrenze enthielt.
Für die Stadt Barsinghausen bestätigte das Oberverwaltungsgericht ebenfalls die Rechtmäßigkeit ihrer Gebührensatzung für die Jahre 2018 und 2019. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der Senat in allen Verfahren nicht zu, wie das Gericht mitteilte.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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