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IFG-Änderung: Jetzt beschweren sich sogar Flugzeugpiloten

via dts Nachrichtenagentur

Die am Donnerstag nach dem Koalitionsausschuss bekannt gewordene Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ruft nun sogar Kritik aus unerwarteter Richtung hervor: Die Pläne der Bundesregierung seien „ein schwerer Angriff auf staatliche Transparenz und demokratische Kontrolle“, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme der Pilotenvereinigung Cockpit.

Wer den Zugang zu amtlichen Informationen künftig von einem „berechtigten Interesse“ abhängig machen, auf natürliche Personen beschränken und zugleich die finanziellen Hürden erhöhen wolle, stelle den wesentlichen Grundgedanken des Informationsfreiheitsgesetzes infrage.

Seit 2006 gilt bei Bundesbehörden ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Bürger, aber auch Verbände und andere Organisationen müssen bislang gerade nicht gegenüber einer Behörde rechtfertigen, warum sie staatliches Handeln nachvollziehen wollen. „Genau das ist der Kern von Informationsfreiheit: Nicht der Antragsteller muss erklären, warum er Informationen benötigt – der Staat muss begründen, warum Informationen nicht offengelegt werden dürfen“, sagte Andreas Pinheiro, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Dieses Prinzip droht nun ins Gegenteil verkehrt zu werden.“

Sollten Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ mit einem „berechtigten Interesse“ beschränkt werden, wäre das Informationsfreiheitsgesetz in seiner heutigen Funktion faktisch entkernt. Verbände als juristische Personen könnten möglicherweise nicht mehr selbst antragsberechtigt sein. „Ein Berufs- oder Branchenverband, der Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren oder staatlichen Entscheidungsgrundlagen einsehen möchte, müsste dann womöglich eine einzelne Person vorschicken, die ihr persönliches `berechtigtes Interesse` gegenüber der Behörde darlegt“, so Pinheiro. „Das ist absurd. Wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden können, ob ein Interesse an ihren Entscheidungsgrundlagen `berechtigt` genug ist, wird aus einem Informationsrecht ein behördlich gewährtes Informationsprivileg.“

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