Finanzgericht weist Klage nach Einspruch über Behördenpostfach ab
Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der gegen einen Steuerbescheid ausschließlich über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) Einspruch eingelegt hatte. Das Gericht teilte mit, dass die Übermittlung auf diesem Weg nach der seit Dezember 2024 geltenden Gesetzeslage nicht formwirksam und damit nicht fristwahrend sei.
Der Einspruch war daher als unzulässig verworfen worden.
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Das Urteil des Zweiten Senats vom 12. Februar stellt klar, dass die Kommunikation mit Finanzbehörden per qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) unzulässig ist, wenn sichere Verfahren wie ELSTER oder ERiC zur Verfügung stehen. Von diesem Verbot ausgenommen sind nur Gerichte, Staatsanwaltschaften und gesetzlich vorgeschriebene Fälle.
Der Gesetzgeber habe damit ein ‚ELSTER/ERiC-Only-Konzept‘ etabliert, um Eingänge automatisch zuordnen und bearbeiten zu können.
Der Kläger hatte mit seiner Klage lediglich die Aufhebung der Einspruchsentscheidung und eine sachliche Überprüfung seines Einspruchs begehrt. Das Gericht sah keine Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Der Newsletter des Finanzgerichts wies zudem auf zwei weitere Entscheidungen zu einem Goldhandelsfall und zur Zeugenvernehmung in der Schweiz hin.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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