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BVerwG: Bundesregierung muss mehr für den Klimaschutz tun

via dts Nachrichtenagentur

Das noch von der Ampelregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 muss von der aktuellen Bundesregierung um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu senken.

Das Gericht kritisierte, dass die Prognosen der Bundesregierung, wie stark die geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz beitragen, fehlerhaft seien. Außerdem bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Zwischenziels für 2030 geschlossen werden müsse. Die Einheit „CO2-Äquivalente“ wird verwendet, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase wie etwa Methan und Lachgas einheitlich mit der Klimawirkung von CO2 über einen festen Zeitraum vergleichen zu können.

Die Ampel-Regierung hatte das Klimaschutzprogramm auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) am 4. Oktober 2023 beschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Programm geklagt, weil sie es für unzureichend hielt. Das Oberverwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Die Revision der Bundesregierung dagegen wurde nun zurückgewiesen.

„Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat“, sagte dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen.“

Die Bundesregierung kann nun selbst entscheiden, welche neuen Maßnahmen sie für den Klimaschutz ergreifen will – solange diese ausreichend sind, um das Klimazwischenziel 2030 zu erreichen. Resch schlug dafür ein Tempolimit, den Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr vor. „Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden“, sagte er.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, warb zudem für einen Kurswechsel im Gebäudebereich. „Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt“, sagte sie. „Zusätzlich brauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten.“

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe in dem Verfahren vertritt, erklärte, dass Klimaschutz justiziabel sei. „Es ist gerichtlich überprüfbar, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele plant“, sagte er. „Deutschland wird das Klimaschutzziel 2030 verfehlen, wenn so weiter gemacht würde wie bisher. Die Bundesregierung ist deshalb verurteilt worden, dies umgehend zu korrigieren.“

Zusätzlich zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Dieses geht über das am Donnerstag verhandelte Klimaschutzprogramm hinaus, weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Ziele für die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040.

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