Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Schufa-Auskunftspflichten auf

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Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile zur Auskunftspflicht der Schufa über Scorewerte aufgehoben und die Fälle zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts reichten nicht aus, um die Verurteilung der Schufa zur Auskunftserteilung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu rechtfertigen, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Die Kläger hatten die Schufa auf Auskunft über die Berechnung ihrer Scorewerte und auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verklagt. Die Landgerichte hatten die Anträge abgewiesen, während das Berufungsgericht teilweise zugunsten der Kläger entschieden hatte. Der Bundesgerichtshof stellte jedoch fest, dass die Voraussetzungen für eine automatisierte Entscheidungsfindung, die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt, nicht ausreichend geprüft worden seien.
Im wiedereröffneten Berufungsverfahren sollen die Kläger die Möglichkeit erhalten, Mängel in ihren Klageanträgen zu beheben. Das Berufungsgericht muss dann die fehlenden Feststellungen zum Anspruchsgrund treffen und über die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.
In dem Verfahren geht es noch um das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll. Der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.
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