Bürgergeld: Schweitzer bezweifelt Rechtmäßigkeit neuer Sanktionen
Der SPD-Vizevorsitzende Alexander Schweitzer bezweifelt, dass die Pläne der Bundesregierung für Komplettsanktionen in der neuen Grundsicherung rechtmäßig sind.
Zu Totalsanktionen gebe es „eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, wie weit Sanktionen gehen dürfen. Leistungen komplett zu streichen, geht demnach nicht.“
Wer in eine Notlage gerate, müsse „aufgefangen und unterstützt werden“, sagte Schweitzer. „Die Grundsicherung soll deswegen dafür sorgen, dass Menschen wieder in selbstständige Arbeit kommen.“
Union und SPD hatten sich kurz vor Weihnachten auf eine Reform des bisherigen Bürgergelds verständigt, das künftig Grundsicherung heißen soll. Verpasst ein Bezieher demnach unentschuldigt drei Termine beim Jobcenter, kann die staatliche Unterstützung komplett gestrichen werden. Auf diese Verschärfung hatte die Union bestanden, in der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die Reform.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 zu den Sanktionsregelungen im damaligen Hartz-IV-System geurteilt. Es erkannte an, dass der Staat Mitwirkungspflichten verlangen kann und Pflichtverstöße sanktionieren darf. Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs erklärten die Richter jedoch für unverhältnismäßig und damit für verfassungswidrig. Das Gericht argumentierte mit den beiden durch die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG) geschützten Grundgesetz-Artikeln: Das Existenzminimum sei durch die Menschenwürde (Artikel 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG) geschützt.
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





2 Kommentare
Na ja, die Rechtsstaatlichkeit, das erleben wir täglich, gehen vor allem dem Kanzler und dem Innenminister ja am Allerwertesten vorbei. Beleidigungen und Diskriminierungen gehören beim Kanzler zum Alltag während der Innenminister sich flockig über internationales Recht und die Verfassung hinweg setzt. Wo bleibt da eigentlich da mal der Protest der rechtschaffenden Bürger – oder sind die USA hier lägst Vorbild?
Damit ich es richtig verstehe: es gibt doch einen so genannten Bewilligungszeitraum. Wenn der abgelaufen ist, und kein Verlängerungsantrag gestellt wird, gibt es doch kein Geld mehr, oder? Die Verlängerungsbeantragung könnte doch z.B. nur in Verbindung mit dem so gern geforderten persönlichen Auftreten verbunden sein. Und wer innerhalb des ersten Bewilligungszeitraums nicht kommt, erhält nach persönlicher Abgabe des Verlängerungsantrags einen kürzeren Zeitraum bewilligt. Soweit ich weiss, gibt es sonst für Menschen, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, die Sozialhilfe, wie z.B. bei bedürftigen RentnerInnen. Die bekommen ja auch keine Arbeitslosenhilfe. Warum verstehe ich bloss das Problem nicht??