Berufungsverhandlung zu heimlichen Aufnahmen in Schlachthof
Das Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt am Dienstag, 28. April, um 10 Uhr einen Berufungsstreit um heimlich erstellte Video- und Bildaufnahmen in einem Schlachthof im Landkreis Vechta. Das teilte das Gericht mit.
In dem Verfahren geht es um die Klage einer Schlachthofbetreiberin gegen zwei Personen, die im Mai 2024 in ihren Betrieb eingedrungen sein sollen.
Das Landgericht Oldenburg hatte die beiden Beklagten im Juni 2025 unter anderem wegen Hausfriedensbruchs verurteilt und ihnen untersagt, das Betriebsgelände zu betreten. Zudem wurde eine der Personen verpflichtet, die Verbreitung bestimmter Aufnahmen zu unterlassen.
Gegen dieses Urteil haben sowohl die Klägerin als auch die Beklagten Berufung eingelegt.
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Die Klägerin verfolgt ihre Ansprüche gegen den zweiten Beklagten weiter, während die Beklagten auf eine vollständige Abweisung der Klage drängen. Die Verhandlung findet vor dem 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Saal 1 statt.
Pressevertreter werden gebeten, ihre Teilnahme bis Montag, 20. April, anzumelden.
dts Nachrichtenagentur




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