Landessozialgericht bestätigt Salzgitter-Konzept zu Unterkunftskosten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Konzept der Stadt Salzgitter zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten für rechtmäßig erklärt. Das Gericht wies im Eilverfahren die Klage einer Grundsicherungsempfängerin ab, die gegen die Kürzung ihrer Wohnkostenleistungen durch das Jobcenter geklagt hatte, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
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Die Klägerin lebte mit ihrer neunjährigen Tochter in einer 72 m² großen Wohnung mit einer Brutto-Kaltmiete von 586 Euro.
Das Jobcenter hatte die Leistungen gekürzt, da die angemessene Miete in Salzgitter nach dessen Berechnungen nur 442 Euro betrage. Die Frau argumentierte, das Stadtgebiet bilde keinen einheitlichen Vergleichsraum und sie könne aufgrund pflegebedürftiger Familienangehöriger nicht umziehen.
Das Gericht sah keine durchgreifenden Zweifel am Konzept der Stadt und verwies auf die gute verkehrliche Erschließung durch 25 Buslinien und mehrere Bahnverbindungen.
Zudem verfüge mehr als jeder zweite Einwohner über ein Auto. Die Pflegeleistungen müssten nicht aus unmittelbarer Nachbarschaft erbracht werden, sodass ein Umzug der Klägerin zumutbar sei.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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