Klage gegen queere Ampelanlagen in Hildesheim abgewiesen
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Klage eines Bürgers gegen die Umrüstung von insgesamt 14 Ampelanlagen an drei Verkehrspunkten in Hildesheim abgewiesen. Das Gericht hat die Klage als unzulässig eingestuft, da die Voraussetzungen für die Klagebefugnis nicht gegeben seien.
Der Kläger habe keine Verletzung eigener Rechte geltend machen können, was für eine Klage erforderlich ist.
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In der Urteilsbegründung stellte die Kammer fest, dass die vom Kläger angeführte Ungleichbehandlung aufgrund seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung nicht erkennbar sei. Die Ampelzeichen würden auch Männer und heterosexuelle Paare abbilden, was die Argumentation des Klägers nicht stütze.
Zudem habe das Gericht keine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung des Klägers festgestellt, da die Ampeln verschiedene Paar-Konstellationen zeigten und keine zusätzlichen Rechte oder Pflichten für die Betrachter begründeten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu stellen.
Zudem führt der Kläger in seiner Funktion als Ratsherr ein weiteres Verfahren gegen den Ratsbeschluss der Stadt Hildesheim, das derzeit anhängig ist.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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