DPolG Niedersachsen lehnt Kennzeichnungspflicht ab und fordert in Hannover Nachbesserungen bei der Besoldung

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen lehnt die geplante Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab und verlangt Nachbesserungen am Besoldungsgesetzentwurf. Das teilte die DPolG Niedersachsen in Hannover mit.
SPD und Grüne werden aufgefordert, den Antrag zur Kennzeichnungspflicht (Drs. 19/8238) nicht zu beschließen und den Besoldungsgesetzentwurf (Drs.
19/11967) grundlegend nachzubessern. Nach der Beratung im Innenausschuss am 29. Oktober soll der Landtag Mitte November über die Kennzeichnung entscheiden.
Die Gewerkschaft sieht in beiden Vorhaben eine Prioritätensetzung, die fachliche Einwände und offene Zusagen des Koalitionsvertrags übergeht.
Der Landesvorsitzende Patrick Seegers erklärte, SPD und Grüne wollten die Kennzeichnung gegen die fachliche Einschätzung des Innenministeriums vom Januar, gegen das damalige Votum des Landespolizeipräsidenten und ohne finanzielle oder strukturelle Notwendigkeit durchsetzen. Für die zugesagte Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und eine wettbewerbsfähige Besoldung fehle diese Entschlossenheit.
Die niedersächsische Dunkelfeldstudie 2025 des Landeskriminalamtes dokumentiere bei 90,6 Prozent der Befragten eher oder sehr hohes Vertrauen in die Polizei; 90,2 Prozent vertrauten darauf, dass sie Gesetze einhält und Rechte wahrt. SPD und Grüne bezeichneten die Polizei in ihrem Antrag selbst als Partnerin bei der Verteidigung der Demokratie und bescheinigten ihr hohes Vertrauen, wollten aber eine zweijährige Pilotphase zur anonymisierten, individualisierten taktischen Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen.
Landespolizeipräsident Axel Brockmann habe im Januar noch keinen zusätzlichen Bedarf gesehen; die DPolG habe dem Innenministerium dafür ausdrücklich gedankt.
Inzwischen unterstütze die Landesregierung das Vorhaben. Seegers frage, was sich seit Januar fachlich geändert habe, und verlangte von der SPD eine Erklärung, warum sie die Kennzeichnung jetzt unterstütze.
Ein Koalitionsvertrag ersetze keine fachliche Begründung. Der stellvertretende Landesvorsitzende Christian-Tobias Gerlach betonte, wer eine zusätzliche Kontrollmaßnahme mit mehr Vertrauen begründe, müsse zunächst erklären, woran es heute fehle.
Rechtsstaatliche Kontrolle sei unverzichtbar; SPD und Grüne sprächen in ihrem Antrag selbst nur von einer mitunter schwierigen Zuordnung einzelner Polizeibeamter. Dann müssten Lühmann und die Koalition belegen, wie häufig das tatsächlich vorkomme und weshalb die bestehenden Möglichkeiten nicht ausreichten.
Eine spätere Evaluation ersetze keine vorherige Bedarfsprüfung.
Der Besoldungsentwurf sieht rückwirkende Verbesserungen für 2025, eine Sonderzahlung von 1.200 Euro und ab März 2027 eine Erhöhung um 2,5 Prozent vor – davon zwei Prozentpunkte Tarifübertragung und 0,5 Prozentpunkte zusätzlicher Alimentationsaufschlag. Die DPolG begrüßt die Verbesserungen, fordert aber eine nachvollziehbare Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.
Nach Berechnungen des dbb Niedersachsen unterschritten bei den Planungen vom September sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die vom dbb errechnete Mindestbesoldung; eine aktualisierte Bewertung stehe aus. Einen Vergleich mit Bund und Ländern wolle die Landesregierung erst später vornehmen.
Gerlach betonte, amtsangemessene Alimentation sei kein politischer Spielraum, sondern Verfassungsauftrag. Wer bei der Besoldung erst abwarte, was andere Länder täten, laufe dem Wettbewerb um Nachwuchs immer hinterher.
Erst beschließen und später vergleichen sei die falsche Reihenfolge.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Polizeizulage anzuheben und wieder ruhegehaltsfähig zu machen, bei Besoldung und Zulagen den Anschluss an die Nachbarländer zu halten sowie Bekleidungs- und Sachmittelbudgets bedarfsgerecht auszustatten. Die Polizeizulage stieg 2023 auf 180 Euro nach zwei Dienstjahren, ist aber weiterhin nicht ruhegehaltsfähig.
Das jährliche Bekleidungsbudget im Außendienst beträgt 300 Euro, während eine Funktionsjacke 402,52 Euro kostet. Die Mittel für Geschäftsbedarf, Kommunikation, Geräte und Ausrüstung bleiben bei rund 18,3 Millionen Euro – trotz geplantem Personalaufwuchs.
Auch die NPOG-Novelle stehe weiterhin aus. Gerlach sagte, eine einzige Dienstjacke koste mehr als das Jahresbudget für Bekleidung.
Wer unter diesen Bedingungen ausgerechnet eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht priorisiere, müsse sich nach seinen Prioritäten fragen lassen.
Seegers betonte, wer die Polizei stärken wolle, müsse sie ordentlich bezahlen, zeitgemäß ausstatten, rechtlich handlungsfähig machen und ihr Rückhalt geben. Die Glaubwürdigkeit einer Regierung messe sich daran, was sie für ihre Beschäftigten tue.
Die Polizeibeamten fragten sich zu Recht, ob ihr Dienstherr ihnen den Rücken stärke oder in den Rücken falle. Die DPolG forderte die Abgeordneten auf, den Kennzeichnungsantrag abzulehnen und den Besoldungsgesetzentwurf vor seiner Verabschiedung substanziell nachzubessern.
Die zeitgerechte Tarifübertragung und bereits vorgesehene finanzielle Verbesserungen müssten dabei gesichert bleiben. Seegers warnte, die Kennzeichnungspflicht dürfe nicht zum billigen Kuhhandel innerhalb der Koalition werden, nur um andere politische Vorhaben abzusichern.
Das Verhältnis der Grünen zur Polizei sei seit Langem belastet. Die SPD dürfe sich jetzt nicht zum Erfüllungsgehilfen parteipolitischer Symbolpolitik machen und die fachlichen Bedenken des eigenen Innenministeriums übergehen.
Innere Sicherheit sei kein Spielfeld für parteipolitische Deals.
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