Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern

Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen hat eine Prüfung zum Einsatz KI-gestützter Überwachungssysteme in Schwimmbädern begonnen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen teilte mit, dass bei zehn Hallen- und Freibädern in Niedersachsen untersucht wird, ob dort KI-Systeme zur Überwachung von Schwimmbecken und zur Unterstützung der Schwimmaufsicht eingesetzt werden und in welchem Umfang dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Mit der Untersuchung will die Behörde den datenschutzkonformen Einsatz KI-unterstützter Videoüberwachungssysteme sicherstellen und die Schwimmbäder gegebenenfalls unterstützen.

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Derzeit läuft noch die Rückmeldefrist für die Betreiber; die Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse sollen bis zum Ende des Jahres erfolgen. Der Landesbeauftragte Denis Lehmkemper erklärte: „KI-unterstützte Überwachungssysteme können eine sinnvolle Ergänzung zur Badeaufsicht sein, um die Sicherheit in Schwimmbädern zu erhöhen. Die dafür notwendige Videoüberwachung von Badegästen ist allerdings ein sensibler Bereich – darauf haben Betreiber besonders zu achten. Mit unserer Prüfung wollen wir zu einem datenschutzkonformen Einsatz solcher Systeme beitragen.“

Bundesweit haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Schwimmbäder mit dem Einsatz von KI-Systemen zur Überwachung ihrer Schwimmbecken begonnen.

Dabei sind verschiedene Systeme im Einsatz, die beispielsweise Personen in Notlage anhand von Bewegungsmustern erkennen und die Badeaufsicht alarmieren können. Im Rahmen der Prüfung hat die Datenschutzaufsicht die Betreiber unter anderem gefragt, über welche Funktionen die eingesetzten KI-Systeme verfügen, ob sie Live-Videobilder, vektorisierte Körperumrisse oder Bewegungsmuster analysieren und welche Bereiche des Schwimmbads zu welchen Uhrzeiten überwacht werden.

Abgefragt wird außerdem, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen die Betreiber ergriffen haben, um Risiken für Datenschutzverletzungen gegenüber Badegästen und Beschäftigten zu minimieren, und ob personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden.

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